
Artikel • Recht & Gesetz
"Mit einem Bein in Stadelheim"
Alles, was invasiv auf den Körper einwirkt – eine winzige Nadel, Strahlung oder ein Schnitt – ist streng genommen eine Körperverletzung. Geschieht dies in einem ärztlichen Behandlungszimmer ohne vorherige Aufklärung, dann bleibt der Eingriff eine Körperverletzung und der Arzt steht „mit einem Bein in Stadelheim“ – so brisant und anschaulich formuliert es die Münchner…