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BDU vermisst Klarheit im Antikorruptionsgesetz
Der Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen wird vor der abschließenden Beratung im Bundestag noch einmal geändert. Der bei Medizinern wie auch Juristen umstrittene Straftatbestand der Verletzung der berufsrechtlichen Pflicht zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit soll aus dem Gesetzestext gestrichen werden. Darauf hatten sich die Akteure der Regierungsparteien…