Kinderkrankenpflege
Pflegereform ignoriert Kinder
Die Bundesregierung plant, ab 2016 die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege in einer generalisierten Ausbildung zusammenzulegen. Eltern, Ärzte und Pflegende wollen den Beruf "Kinderkrankenpflege" jedoch erhalten. Auch die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) fordert im Interesse ihrer kleinen Patienten das Weiterführen dieser speziellen Qualifikation.
Eine Generalisierung der Pflege ignoriert die besondere und verletzliche Situation des kranken Kindes: "Schwer kranke oder chronisch kranke Kinder werden die Verlierer einer Reform sein, die in erster Linie den Personalmangel in der Altenpflege bewältigen will", kritisiert Professor Dr. med. Bernd Tillig, Präsident der DGKCH, die Pläne der Bundesregierung, die Ausbildung zum "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger" künftig abzuschaffen.
Gemeinsam haben Verbände und Organisationen der Eltern-Selbsthilfe und der Kinder- und Jugendmedizin einen Aufruf verfasst, der die Interessen des kranken Kindes ins Zentrum rückt. Alle befürchten einen deutlichen Qualitätsverlust, sollten die Reformpläne tatsächlich umgesetzt werden.
"Kinderkrankenpfleger sind in der Kinderchirurgie unverzichtbar", betont Tillig. "Ob zarte Frühgeborene, schwer kranke Säuglinge mit komplexen Fehlbildungen, ein verunfalltes Kleinkind oder pubertierende Jugendliche, die operiert werden müssen – ohne die über mehrere Jahre fachspezifisch geschulten Kinderkrankenpfleger verliert das kranke Kind immens wichtige Partner für seine Genesung und Betreuung", sagt Tillig. Die Erfolge der Kinderchirurgie seien nur in fachübergreifenden Teams möglich.
Die Unterzeichner des Aufrufs zum Erhalt der Kinderkrankenpflege in Deutschland werden sich weiterhin bei Politikern auf Landes- und auf Bundesebene intensiv dafür einsetzen, bei den Gesetzes- und Reformplänen im Gesundheitsbereich die spezifischen Bedürfnisse von Kindern im Krankenhaus entsprechend zu berücksichtigen. Die Pläne zur Pflegeausbildungs-Reform sind stillschweigend über etwas Grundlegendes hinweggegangen: "Das Recht auf fachgerechte und qualitativ hochwertige Betreuung im Krankheitsfall gilt auch für Kinder und ist nicht verhandelbar", stellt Tillig fest.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie
03.12.2015