
Zukünftig versorgen auch niedergelassene Ärzte ambulant spezialfachärztlich
Künftig dürfen niedergelassene Vertragsärzte und Medizinische Versorgungszentren seltene oder schwer verlaufende Erkrankungen wie Mukoviszidose oder Krebs versorgen. Bislang war dies Krankenhäusern vorbehalten.