Kindgerechte Chirurgie trotz Spardiktat der Kassen?

Krankenkassen bauen Leistungen ab – auch Kinder leiden darunter

Trotz prall gefüllter Konten: Krankenkassen bauen zunehmend Leistungen ab. Auch kranke oder verletzte Kinder sind davon betroffen:

Photo: Kindgerechte Chirurgie trotz Spardiktat der Kassen?

Innovative und kindgerechte minimal-invasive Eingriffe werden oft nicht angemessen vergütet, ein Aufnahmetag vor einer Operation soll nur in schweren Fällen möglich sein. „Die verschärften Einsparungen können zu Leistungseinschränkungen und Sicherheitslücken bei der medizinischen Versorgung von Kindern im Krankenhaus führen“, mahnt Professor Dr. med. Jörg Fuchs, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH). Führende Vertreter der DGKCH fordern im Rahmen einer Pressekonferenz am 14. September auf ihrer 50. Jahrestagung vom 13. bis 16. September 2012 eine Begrenzung des Leistungsabbaus der Kassen bei der Behandlung von Kindern im Krankenhaus.

Etwa 500 000 Operationen führen Ärzte hierzulande jedes Jahr an Kindern durch. Oft ist dafür ein stationärer Aufenthalt im Krankenhaus notwendig. Doch diese Behandlungen sind zeit- und kostenintensiv. Denn die Häuser müssen eigens angefertigte, miniaturisierte High-Tech-Instrumente vorhalten und auch das Team von Anästhesisten, Intensivmedizinern, Pflegekräften, Sozialpädagogen und Kinderchirurgen muss auf Kinder spezialisiert sein. Auch fordert der Umgang mit den Kleinsten und ihren Eltern mehr Zeit, Geduld und Fürsorge als mit den meisten erwachsenen Patienten. “Für Kinder ist die Klinik oft fremd und sie müssen sich darauf zunächst einstellen. Was Erwachsene rational verstehen und nachvollziehen, ängstigt und überfordert sie mitunter“ erläutert Professor Dr. med. Stuart Hosie, Chefarzt der Klinik für Kinderchirurgie des Städtischen Klinikums in München. „Eine kindgerechte Therapie in einem spezialisierten Zentrum bedeutet ein Mehr an Aufwand gegenüber der Behandlung von Erwachsenen.“ Da Krankenkassen diesen Mehraufwand in der Regel nicht extra vergüten, sondern meist in allgemeinen Fallpauschalen, sogenannten DRGs, abrechnen, schreiben schon heute viele Kinderkrankenhäuser Rote Zahlen.

Nach den Plänen der Krankenkassen wird sich die Situation voraussichtlich weiter verschärfen. So garantieren die Kassen eine Kostenübernahme für den präoperativen Tag für Kinder im Krankenhaus nur noch in schwersten medizinischen Fällen. Bisher diente der stationäre Tag vor dem Eingriff der kindgerechten und umfassenden Vorbereitung von Kindern auf größere Operationen. Ärzte konnten so auch Sicherheitsrisiken ausschließen, etwa die Frage, ob die kleinen Patienten auch wirklich nüchtern sind.

Auch medizinischen Fortschritt in Form neuer, schonender Behandlungsmethoden unterstützen die Kassen nicht ohne Weiteres: Verkürzt sich durch moderne Verfahren wie etwa Schlüsselloch-Chirurgie der Krankenhausaufenthalt gegenüber den herkömmlichen, offenen Eingriffen, gibt es Abzüge bei der Fallpauschale. „Daher können Kinderkrankenhäuser kaum kostendeckend arbeiten“, erklärt Professor Hosie. Eine unbefriedigende Situation für alle: „Durch das Spardiktat der Kassen werden wir quasi vor die Entscheidung gestellt, ob wir defizitär arbeiten wollen, oder in Kauf nehmen, dass Kinder nicht die bestmögliche Versorgung erhalten.“ Im Extremfall ginge es gar darum, dass Ärzte Sicherheitsrisiken wie fragliche Nüchternheit in Kauf nehmen müssten. Das sei mit dem ärztlichen Ethos völlig unvereinbar, betont der Kinderchirurg, denn „Das Kindeswohl geht immer vor“. Wie sich die Sparzwänge der Krankenkassen auf die Kinderchirurgie und deren Patienten auswirken, davon berichten Experten auf einer Pressekonferenz am Freitag, dem 14. September 2012 im CCH, Hamburg, von 12.45 bis 13.45 Uhr. Das Kongressprogramm finden Sie unter www.dgkj2012.de
 

11.09.2012

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