Niedrigster Preis = Niedrigste Qualität?

Dass bei Ausschreibungen von Krankenkassen das billigste Angebot den Zuschlag erhält und der Faktor Qualität auf der Strecke bleibt, verwundert niemanden mehr. Aktuell hat eine Krankenkasse die Versorgung mit Inhalations- und Atemtherapiegeräten der Produktgruppe 14 ausgeschrieben. Einziges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.

Photo: Niedrigster Preis = Niedrigste Qualität?

Nur die Präqualifizierungsbestätigung oder die Vorlage entsprechender Nachweise werden verlangt. Dies stellt lediglich sicher, dass grundsätzliche Strukturen im Unternehmen vorhanden sind.

Konkrete Anforderungen und Maßnahmen zur Sicherstellung der Ergebnisqualität kommen in der aktuellen Aus-schreibung nicht vor. Es ist nicht erkennbar wie die Krankenkasse beabsichtigt, ihre eigenen Werbeversprechen, mit denen sie um neue Mitglieder buhlt, in der Praxis durch die Gewinner der Ausschreibung einzulösen. Welche Versorgungsqualität bei den Versicherten ankommen soll, bleibt völlig offen.

Der Qualitätsverbund Hilfsmittel e.V. (QVH) sagt hierzu deutlich: „Der Preis darf nicht das alleinige Kriterium sein.“ Eine ausschließliche Fixierung auf den Preis führt zu einem ruinösen Wettbewerb, der in erster Linie zu Lasten der Versorgungsqualität geht. Dieser Wettbewerb wird unnötig auf dem Rücken der betroffenen Menschen ausgetragen, die diese Leistungen dringend brauchen.

Der QVH fordert deshalb, die Diskussion über Qualitätsstandards in der Hilfsmittelversorgung zu intensivieren. Ziel muss ein bundesweiter Konsens zur Definition des Qualitätsbegriffes für jeden einzelnen Bereich der Hilfsmit-telversorgung sein. Nur auf diesem Wege kann für alle Beteiligten klar werden, was der Betroffene erwarten kann, was der Leistungserbringer liefern muss und was die Krankenkassen in Ausschreibungen fordern oder in Verträ-gen vereinbaren müssen. Letztendlich geht es darum, Qualitätsanforderungen zu definieren, deren Einhaltung zu überwachen und Transparenz darüber herzustellen.

Der Verbund ruft die Krankenkassen auf, die vorhandenen QVH-Qualitätsstandards in Ausschreibungen und Verträge einfließen zu lassen und über die Fortschreibung dieser Standards mit allen an der Versorgung Beteilig-ten, also Patienten, Behinderten, Ärzten, Leistungserbringern und Herstellern, zu diskutieren. Der QVH ist bereit, diesen Dialog zu moderieren, die Ergebnisse zu formulieren und transparent zu machen.

Weitere Informationen unter www.qvh.de

 

Bildquelle: pixelio.de/Thorben Wengert

11.08.2011

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