Gefahr erkannt, Gefahr gebannt

Die USA haben es vorgemacht: Mit Schadensersatzklagen in Milliarden Höhe müssen Ärzte für Behandlungsfehler am Patienten teuer bezahlen. Auch wenn hierzulande noch keine amerikanischen Verhältnisse herrschen, so haben die Erfahrungen zum Risikomanagement aus den Vereinigten Staaten im deutschen Gesundheitswesen einige wichtige Verbesserungen bei den Behandlungsabläufen gebracht und zu weniger Schadensfällen geführt.

Günther Kleitner wurde 1964 in Gräfelfing geboren. Er studierte...
Günther Kleitner wurde 1964 in Gräfelfing geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der LMU München. Der Jurist war vier Jahre lang als Anwalt tätig und wechselte dann in die Schadensachbearbeitung bei der Europ Assistance Versicherung München. Seit 2002 ist er als Schadenssachbearbeiter bei der Versicherungskammer Bayern mit dabei und kümmert sich um Schadenfälle und das Risk Management an Kliniken. Günther Kleitner ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Was genau unter einem erfolgreichen Risikomanagement zu verstehen ist, welche Ziele dabei verfolgt werden und wo die größten Schwachstellen liegen, darüber berichtet der Jurist Günther Kleitner von der MediRisk Bayern Risk Management GmbH auf dem diesjährigen Bayerischen Röntgenkongress.

Bereits seit 1998 berät die MediRisk Bayern, eine gemeinsame Tochterfirma der Versicherungskammer Bayern und der damals Bayerischen Rückversicherungs AG, jetzt Swiss Re, Kliniken zur Früherkennung von Gefahrenzuständen durch systematische Fehlersuche und Schadenuntersuchungen. Der Fokus liegt dabei auf so unterschiedlichen Bereichen wie medizinische, juristische, organisatorische oder technisch-bauliche Gesichtspunkte. „Unser Hauptaugenmerk liegt natürlich bei der juristischen Beratung“, betont Kleitner. „Beim medizinischen Part liegt die Expertise ganz klar auf Seiten der Ärzte und Pflegekräfte.“

Das Risikomanagement des Unternehmens ist nach einem Fünf-Phasen-Modell aufgebaut. Zunächst wird eine einführende Präsentation vor Ort durchgeführt. „Dabei werden alle Mitarbeiter über Sinn und Zweck der Risikomanagement-Maßnahmen aufgeklärt. Denn ohne die tatkräftige Unterstützung des gesamten Teams sind alle Bemühungen zur Haftungsvermeidung und Haftungsminimierung obsolet“, weiß Kleitner.

Dann beginnt die eigentliche Analyse: Durch Interviews und Besichtigungen in den einzelnen Abteilungen wollen die Mediziner, Rechtsexperten und Organisationsfachleute herausfinden, wie Strukturen und Abläufe vor Ort genau organisiert sind. Dieser Ist-Zustand wird in der dritten Phase schriftlich in einem Bericht festgehalten. Jede untersuchte Abteilung wird darin in einem eigenen Kapitel behandelt. „In diesem Bericht greifen wir mögliche Schwachstellen in den Versorgungsabläufen auf, die sich aus dem vorgefundenen Zustand im Vergleich zur derzeitigen Rechtsprechung ergeben“, so der Experte. „Die wenigsten medizinrechtlichen Anforderungen an Ärzte sind gesetzlich verankert, sondern ergeben sich aus dem sogenannten Richterrecht. Das heißt, unsere Empfehlungen, die als Soll-Zustand in die Berichte einfließen, ergeben sich aus Gerichtsurteilen, die zu bestimmten Haftungsfragen bereits ergangen sind.“

Danach wird eine Schlussdiskussion angesetzt, bei der in einer gemeinsamen Runde mit den Krankenhausmitarbeitern die Ergebnisse aus dem Bericht vorgestellt und diskutiert werden. Hier bekommen Ärzte und das Pflegepersonal noch einmal die Gelegenheit dem Interviewteam Fragen zu stellen, Unklarheiten aus dem Weg zu räumen oder auch von bereits umgesetzten Risikomanagement-Maßnahmen zu berichten.

Zu guter Letzt und am wichtigsten werden die im Bericht empfohlenen Maßnahmen umgesetzt. Diese „Nachsorge“-Phase dauert meist um die zwei Jahre und bedeutet eine umfassende Begleitung durch den Risikomanager: „Dabei versuchen wir, in regelmäßigen Terminen vor Ort mit den Verantwortlichen Verbesserungsmöglichkeiten zu finden, z.B. die Dienstanweisungen gemeinsam zu überarbeiten. Dabei gibt es Bereiche wie die Patientenaufklärung oder die Dokumentation, bei denen die Rechtsprechung klare Vorgaben liefert. Es gibt aber auch Gebiete, die einen ganz individuellen Lösungsansatz verlangen, da kein Krankenhaus in der Struktur und Organisation dem anderen gleicht.“

Einer klassischen Fehlerquelle, der Kleitner bei seiner Risikoanalyse immer wieder begegnet, ist die Aufklärung der Patienten. Oft mangelt es den Ärzten am exakten Verständnis, welche rechtlichen Voraussetzungen an eine wirksame Aufklärung gebunden sind. Daran geknüpft sind solche Fragen wie: Zu welchem Zeitpunkt soll aufgeklärt werden? Wer darf oder muss überhaupt aufgeklärt werden? Welche Inhalte spielen dabei eine Rolle?

Radiologen sind von der haftungsrechtlichen Problematik in Bezug auf Aufklärung im besonderen Maße betroffen, weil sie häufig an der Schnittstelle von Behandlungsabläufen stehen und als dienstleistende Ärzte im engeren Sinne keine eigenen Patienten haben. Wo fangen also die Verantwortlichkeiten an, wo hören sie auf? „Per Rechtsprechung ist grundsätzlich der Arzt für die Patientenaufklärung zuständig, der die medizinische Maßnahme durchführt“, erklärt Kleitner. „Das heißt, im Fall von bildgebenden Untersuchungen ist es der Radiologe.“

Wodurch sich ein gelungenes Risikomanagement auszeichnet? Schwer zu sagen, denn: „Es gibt keine zentralen Untersuchungen, keine konzentrierten Datenbanken, in der alle Fehler hinterlegt sind, oder standardisierte Messinstrumente, auf die wir zurückgreifen können.“ Wichtige Hinweise zum Nutzen des Risikomanagements hat die MediRisk Bayern allerdings in einer internen Studie gesammelt. Darin wurden Häuser, die bereits Risikomanagement „leben“, über einen längeren Zeitraum mit solchen Einrichtungen verglichen, die keine Tools für das Risikomanagement einsetzen. Während an den Kliniken mit Risikomanagement die durchschnittliche Fehlerquote im Jahr um 30 % sank, nahm die Fehlerquote in der Kontrollgruppe um 14 % zu. Kleitners Fazit: „Das heißt nicht, dass die Kliniken ohne Risikomanagement schlechtere medizinische Leistungen angeboten hätten. Das Ergebnis der Studie zeigt lediglich, dass es heutzutage in einem Klinikbetrieb nicht nur auf medizinisches Know-how ankommt, sondern auch auf die Regelung und Transparenz von Abläufen, die eine reibungslose Patientenversorgung garantieren.“
 

12.10.2011

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