Mangelhafte Aufklärung oft Grund für Patientenklagen

Der kürzlich vorgelegte Bericht der Gutachterkommission der Schlichtungsstellen der Ärztekammern belegt, dass mangelnde Aufklärung einer der häufigsten Gründe für eine Klage von Patienten gegen den Arzt ist. Eine umfassende und verständliche Aufklärung der Patienten ist daher unerlässlich; im Streitfall muss der Arzt nämlich beweisen, dass er ordnungsgemäß aufgeklärt hat.

Matthias Preisinger  / pixelio.de
Matthias Preisinger / pixelio.de

 Für jeden medizinischen Eingriff braucht der Arzt die Einwilligung des Patienten – ansonsten begeht er im Prinzip Körperverletzung. Damit der Patient wirksam einwilligen kann, muss er im Großen und Ganzen wissen, was auf ihn zukommt. Dazu gehören zum Beispiel Informationen über Risiken, Erfolgsaussichten und Alternativen einer Maßnahme.

Bei den Schlichtungsstellen der Ärztekammern gingen in 2011 insgesamt 14 095 Beschwerden ein. An fünfter Stelle rangierte als Grund dafür mangelhafte Aufklärung: Patienten warfen in 707 Fällen ihrem Arzt vor, nur mangelhaft aufgeklärt zu haben. Insgesamt kamen die ärztlichen Gutachterstellen schließlich in 2287 Fällen zu dem Ergebnis, dass Behandlungen, Diagnosen oder die Patientenaufklärung fehlerhaft oder unzulänglich waren.

Dass sich Patienten trotz intensivem Aufklärungsgespräch wenig später an wichtige Details nicht mehr erinnern, zeigt eine Untersuchung von Privatdozent Dr. med. Fikret Er vom Herzzentrum der Universität zu Köln im Fachblatt „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“. Danach konnten sich zwei von 200 aufgeklärten Patienten nicht mehr an die Inhalte des Gespräches erinnern, obwohl sie die Einwilligung unterschrieben hatten. Anderen Patienten waren viele mögliche Komplikationen entfallen. Um im Falle einer Klage leichter beweisen zu können, dass das Aufklärungsgespräch stattgefunden hat, sollte es den Autoren zufolge unbedingt schriftlich festgehalten werden. „Da das Gespräch in der Regel zwischen Patient und Arzt, also unter vier Augen stattfindet, ist ein solches Dokument häufig das einzige Beweisindiz“, ergänzt Tokar.

30.07.2012

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