Bestechend einfach: Die vier Grundregeln gegen Bestechung
In einem 2010 ergangenen und einiges Aufsehen erregenden Beschluss hat das Oberlandesgericht Braunschweig Vertragsärzte als „Beauftragte“ der Krankenkassen qualifiziert und damit als erstes Obergericht den Anwendungsbereich des § 299 Strafgesetzbuch (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) auch für Vertragsärzte eröffnet.