Nein zu „Hygiene light“
Das novellierte Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass die Stellenbesetzung für das Hygienefachpersonal bis zum Jahr 2016 in allen Bundesländern vollzogen sein muss. Die personellen Vorgaben sind in der vorgegebenen Frist für Fachärzte für Hygiene und Umweltmedizin (Krankenhaushygieniker) nicht zu erfüllen.