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Patientenrecht auf ärztliche Zweitmeinung
Das neue GKV-Versorgungsstärkungsgesetz sieht in § 27b einen regelhaften Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung vor. Bei bestimmten planbaren, sogenannten mengenanfälligen Eingriffen haben Versicherte nun das Recht eine zweite unabhängige Meinung einzuholen.