Gutachten

Arztpraxen betriebswirtschaftlich nicht tragfähig

Dass sich immer weniger Haus- und Fachärzte in eigener Praxis niederlassen, ist inzwischen kein Geheimnis mehr: Gerade in ländlichen Regionen werden die Wege für die Patienten immer weiter. Doch oft wird in der Debatte über die Gründe für diese Entwicklung um den heißen Brei herumgeredet. Fakt ist: Einem freiberuflich tätigen Arzt in der eigenen Praxis ist es heutzutage nicht möglich, ein angemessenes Honorar zu erzielen.

Dies geht zumindest aus einem Gutachten des Instituts für Gesundheitsökonomik München (Prof. Günter Neubauer) hervor, das dem Ärztenachrichtendienst (änd) vorliegt. Der Analyse aus Bayern zufolge ist das heutige Niveau der Kassenarzthonorare in Bayern zu gering, "um eine betriebswirtschaftlich tragfähige Praxisführung in ländlichen Praxen sicherzustellen und ein angemessenes Arzteinkommen zu ermöglichen."

Besondere Brisanz erhält das im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns erstellte Gutachten durch seinen Fokus auf die oft als "Versorgerärzte" bezeichneten Gruppen: Die große Zahl der Hausärzte, Frauenärzte, Urologen, Hautärzte, Orthopäden, Augen- und HNO-Ärzte, die in ihren Praxen in den ländlichen Regionen als Freiberufler die wohnortnahe medizinische Versorgung sichern.

Die Gesundheitsökonomen analysierten zunächst die Kostenstruktur der Praxen: Es wurden rechnerische Musterpraxen für mehrere Fachgruppen angelegt und die durchschnittlichen Ausgaben - von Fortbildungskosten bis zur Miete für die Praxisräume - zusammengerechnet. Die ermittelte Kostenspanne reicht von 147.400 Euro im Jahr (Allgemeinmedizin) bis
219.400 (Orthopäde).

Im zweiten Schritt wurde ein "angemessenes Arzteinkommen" ermittelt: Neben dem Gehalt eines angestellten Oberarztes als Ankerpunkt wurden auch Einkünfte anderer Freiberufler sowie das kalkulierte Einkommen von Honorarärzten herangezogen, um das unternehmerische Risiko abbilden zu können. "Als ein angemessenes Arzteinkommen für einen niedergelassenen Arzt in Deutschland wurde im Rahmen dieser Untersuchung eine Spanne von 159.544 Euro bis 175.136 Euro ermittelt", heißt es im Gutachten.

Schließlich wurden Kostenstruktur und SOLL-Honorare der Realität im Freistaat gegenüber gestellt. Das Fazit: Mit den Honoraren aus der Behandlung der Kassenpatienten in Bayern kann das angemessene Arzteinkommen im Durchschnitt in keiner Fachgruppe erreicht werden. Die Ökonomen sehen "deutliche Deckungslücken". Die Honorare je Patientenfall müssten zum Teil verdoppelt werden, damit ein angemessenes Einkommen erreicht - und die eigene Praxis für den Ärztenachwuchs wieder attraktiv werde.

Auch die Einnahmen aus der Behandlung von Privatpatienten können das Blatt nicht wenden: Selbst mit diesen zusätzlichen Einnahmen werde das angemessene Arzteinkommen in den Praxen "zumeist weiterhin deutlich" unterschritten.

Das ungeschminkte Fazit der Studienautoren: Das heutige Niveau der Honorare aus der Behandlung von Kassenpatienten in Bayern sei zu gering, "um eine betriebswirtschaftlich tragfähige Praxisführung in ländlichen Praxen sicherzustellen und ein angemessenes Arzteinkommen zu ermöglichen". Ändere sich dies nicht, könnten die Praxen mittel- und langfristig dem medizinische-technischen Fortschritt nicht mehr folgen, da das Geld für Investitionen fehle. Darüber hinaus verlören Praxisübernahmen und Neugründungen gerade in ländlichen Gebieten mehr und mehr an Attraktivität.


Quelle: änd Ärztenachrichtendienst Verlags-AG

05.10.2016

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