
Artikel • Europäischer Gesundheitsdatenraum
Interoperabilität ist Pflicht – was der EHDS von Medizinprodukte-Herstellern verlangt
Mit der Verordnung (EU) 2025/327 wird der Europäische Gesundheitsdatenraum Realität. Für Hersteller von Medizinprodukten, IVDs und KI-Systemen bedeutet das: Interoperabilität ist kein optionales Feature mehr, sondern regulatorische Grundvoraussetzung. Was sich konkret ändert – und worauf es bei der Umsetzung ankommt.




























