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Delegation ärztlicher Leistungen an den MTRA – Do’s & Don’ts
Ärztliche Leistungen müssen grundsätzlich vom Arzt persönlich erbracht werden. Dennoch fallen darunter auch Aufgaben, für die die/der MTRA ebenfalls gut ausgebildet und fachlich qualifiziert ist. Lange Zeit gab es jedoch keine gesetzliche Regelung darüber, welche Maßnahmen der Radiologe denn nun genau an sein medizinisches Fachpersonal übertragen darf und welche nicht.