Arbeitsmedizin: Ärztliche Schweigepflicht ist unverzichtbar
Die schrecklichen Ereignisse um den Germanwings-Flugzeugabsturz Ende März in Südfrankreich geben der DGAUM-Veranstaltung „Arbeitsmedizinische Untersuchungen: Wann Vorsorge, wann Eignung“ eine besondere Brisanz. Hinsichtlich der öffentlichen Debatte um die Bedeutung der ärztlichen Schweigepflicht und den Umgang mit Menschen, die von psychischen Erkrankungen betroffen sind, diskutieren am Mittwoch, 15. April 2015, 14 bis 18 Uhr, über 60 Arbeitsmediziner und Betriebsärzte sowie weitere Fachexperten über die Möglichkeiten und Grenzen von arbeitsmedizinischen Untersuchungen.
Vor dem Hintergrund der öffentlich geführten Debatte um die Bedeutung der ärztlichen Schweigepflicht und den Umgang mit Menschen, die von psychischen Erkrankungen betroffen sind, diskutieren am kommenden Mittwoch, 15. April 2015, 14 bis 18 Uhr, über 60 Arbeitsmediziner und Betriebsärzte sowie weitere Fachexperten über die Möglichkeiten und Grenzen von arbeitsmedizinischen Untersuchungen. Die Veranstaltung findet im Institut für Lehrergesundheit am Institut für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Umweltmedizin Mainz, Kupferbergterrasse 17 - 19 in Mainz, statt.
Nach Ansicht des Präsidenten der DGAUM, Professor Dr.med. Hans Drexler, Erlangen, ist die bisher in der Öffentlichkeit geführte Diskussion um die ärztliche Schweigepflicht sowie um die Bedeutung von arbeitsmedizinischen Untersuchungen wenig qualifiziert bis hin sogar schädlich, gerade für Menschen, die an psychischen Erkrankungen leiden. Für Drexler ist die erste und wichtigste Frage, ob durch eine gelockerte ärztliche Schweigepflicht dieser Absturz hätte verhindert werden können. Nach Ansicht der meisten Fachleute sei dies nicht der Fall. Wenn man alle Menschen mit depressiven Episoden oder Suizidgedanken als nicht geeignet für Berufe mit potentieller Drittgefährdung betrachten wollte – und das seien bei weitem nicht nur die Piloten von Flugzeugen – dann wäre eine moderne Gesellschaft nicht mehr arbeits- und handlungsfähig. Darüber hinaus seien Aussagen zur Prognose immer unsicher. Ein unauffälliger Untersuchungsbefund heute garantiert für Hans Drexler noch lange keine körperliche oder seelische Gesundheit zu einem späteren Zeitpunkt.
Die zweite Frage geht für den DGAUM-Präsidenten in Richtung der Folgen einer gelockerten ärztlichen Schweigepflicht gegenüber Arbeitgebern. Wenn sich ein Mensch mit gesundheitlichen Problemen nicht mehr auf die absolute Verschwiegenheit des Arbeitsmediziners gegenüber Dritten verlassen könne, werde dieser, nach Ansicht Drexlers, seinem Arzt wohl kaum noch Informationen anvertrauen, die seine berufliche Beschäftigung gefährden könnten. Es sei eine Illusion zu glauben, ein Arzt könne ohne Mitwirkung des betroffenen Menschen sicher und verlässlich körperliche oder seelische Erkrankungen erkennen. „Wenn durch eine Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Klient gestört wird, ergibt sich mit Gewissheit eine geringere Sicherheit für die Unversehrtheit von Dritten“, so der DGAUM-Präsident. Der Arzt könnte nämlich die Indikation für Hilfsangebote, Therapien, kürzere Beratungs- und Untersuchungsfristen, Änderungen der Arbeitsverhältnisse u.v.a., die Schaden und Gefahr abwenden können, nicht mehr erkennen. Deshalb warnt der Präsident der DGAUM mit Nachdruck davor, das hohe Rechtsgut des Vertrauensverhältnisses von Arzt und Klient durch eine wenig differenzierte Diskussion um eine Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber Arbeitgebern zu gefährden.
Quelle: Pressemitteilung Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.
14.04.2015