
Niedrigster Preis = Niedrigste Qualität?
Dass bei Ausschreibungen von Krankenkassen das billigste Angebot den Zuschlag erhält und der Faktor Qualität auf der Strecke bleibt, verwundert niemanden mehr. Aktuell hat eine Krankenkasse die Versorgung mit Inhalations- und Atemtherapiegeräten der Produktgruppe 14 ausgeschrieben. Einziges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.