Integration statt Verschmelzung
Kooperationen mit niedergelassenen Praxen sind dann erfolgreich, wenn die neu geschaffene Organisation ambulante wie auch stationäre Leistungen integriert. Dies ist die Erfahrung von Dr. Bernd May, Geschäftsführer der M.B.M. Medical-Unternehmensberatung. Der langjährige Berater hat bereits mehrere Kliniken und Großpraxen in neue Organisationsformen begleitet. Sein Credo: Die Kooperation mit ambulanten Leistungserbringern verschafft einer Klinik deutliche wirtschaftliche und qualitative Vorteile. Speziell die Integration eines Krankenhauses und einer radiologischen Praxis aus dem norddeutschen Raum zu einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) stellte er in einem Vortrag auf dem diesjährigen Röntgenkongress vor.
Mays zentrale These: Bei einer erfolgreichen Zusammenarbeit geht es immer darum, die Stärken der Projektpartner intelligent zusammenzufügen und nicht aufzulösen. In dem von ihm vorgestellten Modell verfügte das Krankenhaus über rund 400 Betten, war aber in seinen radiologischen Leistungen deutlich eingeschränkt. In der Ausstattung der radiologischen Abteilung fehlten sowohl die Magnetresonanztomografie wie die Interventionelle Radiologie. Genau diese medizinische Technik aber hielt die radiologische Praxis vor. Stationäre Nachsorgeleistungen aber sind gerade in der Interventionellen Radiologie unabdingbar. Das Angebotsspektrum der beiden Partner ergänzte sich also, die Grundlage für eine Fusion war gegeben.
Jetzt ging es laut May darum, eine geeignete Organisationsform zu finden, bei der die Ausstattung wie auch die jeweilige Kompetenz berücksichtigt wird: „Krankenhäuser bringen sehr viel Wissen und Erfahrung im kaufmännischen Bereich mit sich. Niedergelassene Praxen hingegen zeichnen sich aus durch das ärztliche Prozessmanagement“, sagt May. Und er empfahl, sich als Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) zusammen zu schließen, an dem Klinik und Praxis gesellschaftsrechtlich beteiligt sind. Vier Jahre nach der Reorganisation ist das Konzept zum Erfolgsmodell geworden: Das MVZ kann ambulant wie stationär gleichermaßen abrechnen. Etwa ein Drittel der Erlöse kommen, so May, aus den originären Leistungen der Praxis und zwei Drittel werden über die des Krankenhauses erwirtschaftet. Einen beträchtlichen Posten (etwa 25 Prozent) bei den Klinikeinnahmen machen die nicht budgetierten Erlöse aus, die über das Angebot von speziellen diagnostischen Leistungen erzielt werden.
Autorin: Susanne Werner
02.06.2011