„Die Gebührenordnung ist der Garant für die Freiberuflichkeit der Ärzte“
Mit jeder falschen oder vergessenen Kodierung von medizinischen Leistungen geht dem Krankenkenhaus auch bares Geld verloren. Klinik-Radiologen sollten sich daher intensiver mit dem DRG-Abrechnungssystem befassen. Das empfahl Dr. Mathias Bosch, Manager bei Boston Scientific Medizintechnik GmbH, beim diesjährigen Röntgenkongress. Nicht nur der stationäre Bereich war dabei ein Thema. Diskutiert wurde auch die seit langem geforderte neue Gebührenordnung für Ärzte. Referent Alexander Golfier von der Bundesärztekammer formulierte in seinem Beitrag engagiert politisch: „Die GOÄ ist der Garant für die Freiberuflichkeit der Ärzte“.
Ausgaben in der PKV seit 15 Jahren konstant
Golfier war eigens aus Kiel vom dortigen Ärztetag für zwei Stunden nach Hamburg gekommen und hatte Infos aus erster Hand mit dabei: Die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden. Dies habe Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr zum Auftakt des Deutschen Ärztetages zugesagt. Das politische Ziel scheint somit in erreichbare Nähe gerückt zu sein. Golfier betonte, dass der relative Anteil für die ambulanten ärztlichen Leistungen (in Relation zu den gesamten Leistungsausgaben der PKV) in den letzten 15 Jahren naheizu konstant waren. Die Probleme in der Finanzierung seien daher nicht auf die Forderungen aus der Ärzteschaft zurückführen, sondern lägen vielmehr im System der PKV – wie zum Beispiel in sehr hohen Maklerprovisionen oder auch in steigende Ausgaben aufgrund eines veränderten, immer älter werdenden Versichertenklientel. Ein entsprechender Komplettentwurf der neuen GOÄ ist bereits von der Bundesärztekammer in den vergangenen Jahren ausgehandelt worden. Jetzt geht es vor allem darum, dies auch politisch durchzusetzen. „Die Rahmenbedingungen sind mit derzeitigen Koalition und einem FDP-geführten Gesundheitsministerium so günstig wie nie zuvor“, sagte Golfier.
DRG sind vor allem ein Thema der Interventionellen Radiologie
Verglichen mit den politischen Debatten im privatärztlichen Bereich ist das Problem der Abrechnung nach den G-DRG (German Diagnosis Related Groups) in den Kliniken sehr viel leichter in den Griff zu bekommen. Zudem gab Referent Dr. Martin Bosch im späteren Gespräch noch handfeste Tipps für Radiologen. „Radiologische Leistungen müssen hinsichtlich ihrer DRG-Relevanz geprüft werden“, sagte er. Das DRG-System, so Bosch weiter, basiert auf einer Bewertung der Eingriffe und berücksichtigt nicht eigens die Diagnostik. Die Radiologie ist aber in der Regel Teil eines Eingriffs. Die Radiologen haben sich, so Bosch, jedoch verspätet mit dem DRG-System auseinander gesetzt, da sie sich eher als „Dienstleister der anderen Fachrichtungen“ verstünden. Eindeutig ist die Sachlage in der interventionellen Radiologie, deren Leistungen höchst relevant für die DRG-Abrechnungen sind: „Die Radiologen aus diesem Bereich müssen sich dafür für das Kodieren nach dem DRG-System interessieren“, betonte Bosch. Denn die Manager in den Kliniken nehmen die Kosten der einzelnen Leistungen gerne im Blick und vergleichen sie auch mit der veröffentlichten Kostenmatrix des DRG-Systems: „Klinikmanager fragen irgendwann auch, warum die Ausgaben so hoch sind und welche Leistungen abrechenbar sind. Darauf sollten Ärzte vorbereitet sein und entsprechend argumentieren können.“
Autorin: Susanne Werner
02.06.2011