
BDI protestiert gegen Stammdaten-Abgleich
Nach einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum GKV-Änderungsgesetz sollen Vertragsärzte und andere Leistungserbringer die Leistungspflicht der Krankenkasse durch einen Online-Abgleich der Stammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) überprüfen, und zwar beim ersten Kontakt im Quartal. Damit würden die Arztpraxen quasi zu Außenstellen der Krankenkassen gemacht und…