Von Patientenwohl, Patientenwille und Lebensqualität
Am 29. April wurde am Universitätsklinikum Ulm offiziell ein "Komitee für klinische Ethikberatung" eingerichtet. Aktuelle Entwicklungen in der modernen Krankenversorgung, unterschiedliche Wertvorstellungen in unserer Gesellschaft, aber auch ökonomische Diskussionen stellen Klinikmitarbeiter immer häufiger vor die Aufgabe, ethisch schwierige und anspruchsvolle Entscheidungen treffen zu müssen.
Was spricht für den Abbruch einer Therapie am Lebensende, wie könnte der mutmaßliche Patientenwille aussehen, wie kann man auf besorgte Angehörige eingehen? Das sind nur einige Fragen, die im klinischen Alltag immer wieder beantwortet werden müssen. Der nun mittels klinischer Ethikberatung strukturierte Erwerb von Kompetenzen, der jederzeit mögliche Austausch mit Fachleuten in einem sehr vielschichtigen (Krisen-)Umfeld, das keine „einfachen Antworten“ kennt, kommt dem pflegerischen und ärztlichen Personal und damit letztlich auch Patienten und ihren Angehörigen zugute.
„Das Universitätsklinikum Ulm entspricht mit der Einrichtung dieses Gremiums den Empfehlungen der Bundesärztekammer zur besseren Versorgung von Patienten. Das Komitee orientiert sich bei seiner Tätigkeit unter anderem an den Standards für Ethikberatung in Einrichtungen des Gesundheitswesens, wie sie aktuell von der Akademie für Ethik in der Medizin (AEM) erarbeitet wurden“, erläutert Prof. Dr. Heiner Fangerau, Direktor des Institutes für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der Universität Ulm (gegründet Ende 2008), den übergeordneten Hintergrund. Sein Institut war federführend an der Einrichtung des „Komitees für klinische Ethikberatung“ beteiligt und unterstützt es nun weiterhin fachlich und organisatorisch.
„Damit verfügt die Ulmer Universitätsmedizin jetzt nicht nur bei Bedarf über das Angebot einer an Beratungsstandards gebundenen klinischen Ethikberatung, sondern sie kann über die eigentliche Fallberatung hinaus weitere Angebote zur Fort- und Weiterbildung unterbreiten“, führt Prof. Fangerau weiter aus.
Dazu zählen unter anderem die Weiterentwicklung konkreter ethischer Handlungsempfehlungen in Form eines Kriterienkataloges für den Verzicht auf Wiederbelebungsmaßnahmen oder die inhaltliche Ausgestaltung von Patientenverfügungen.
Prof. Fangerau unterstreicht: „Die Ethikberatung soll und kann Behandelnden und Behandlungsteams die Entscheidungsbefugnis und -verantwortung nicht abnehmen. Sie stellt vielmehr ein Angebot an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dar, sich bei der Klärung ethischer Konflikte unterstützen zu lassen. Darin sehen wir einen überaus praxisrelevanten Beitrag zur besseren Versorgung unserer Patienten.“
11.05.2010