Palliativmedizin: Bundestagsbeschluss blendet wichtige Inhalte aus
Mit dem Beschluss des Gesetzes zum Assistenzpflegebedarf, das es Menschen mit Behinderung erlaubt, Hilfen ihres ambulanten Pflegepersonals auch während eines stationären Krankenhausaufenthalts in Anspruch zu nehmen, wurde auch die Aufnahme eines neuen Querschnittbereichs in das Medizinstudium beschlossen: Künftig gehört die Palliativmedizin zur Ausbildung für angehende Ärzte dazu.