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Den Antibiotikaverbrauch richtig dokumentieren
Kliniken in Deutschland sind nach § 23 Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet, den Verbrauch von Antibiotika kontinuierlich zu dokumentieren, um einen strategisch sinnvollen Einsatz der Arzneimittel hinsichtlich möglicher Resistenzen zu bestimmen.




