News • Bedenklich oder unbedenklich?

Im Inneren einer Ethik-Kommission

Ärzte, Juristen, Medizintechniker, Pflegende und Geisteswissenschaftler sitzen in der Bachstraße in einem kleinen Raum unterm Dach zusammen, um gemeinsam eine Antwort zu finden. Immer dann, wenn am Menschen oder mit menschlichem Material geforscht werden soll, müssen diese Frauen und Männer befragt werden. Sie bilden die Ethik-Kommission der Friedrich-Schiller-Universität Jena an der Medizinischen Fakultät.

Diejenigen, die ihre Projekte bei ihnen vorstellen, wollen ein diagnostisches oder therapeutischen Verfahren untersuchen, das bisher in dieser Form nicht üblich ist. Ist die Sicherheit der Patienten gewährleistet? Wie wird mit dem Datenschutz umgegangen? In welchem Verhältnis stehen Risiken für die Patienten und Nutzen der Studie? Diese Fragen sind es, die die Mitglieder der Ethik-Kommission genau beleuchten. „Oft geht es auch darum, ob die Informationsmaterialien für Patienten ausreichend und laienverständlich formuliert sind“, sagt Geschäftsführerin Dr. Ulrike Skorsetz. Die Stimme der Runde ist entscheidend. Die meisten wissenschaftlichen Arbeiten werden nur finanziert und publiziert, wenn das Votum der Ethik-Kommission vorliegt.

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News • Ethik

Patienten über Zusatzbefunde informieren? Die Quadratur des Kreises

Bei einer genetischen Diagnostik finden Mediziner oft mehr über ihre Patienten heraus, als Sie eigentlich gesucht hatten – und landen damit in einer prekären Lage: Sollte ein Patient über Zusatzbefunde informiert werden – auch dann, wenn nicht klar ist, ob sie tatsächlich gefährlich werden können? Wir haben mit Prof. Dr. Jochen Taupitz, einem Spezialisten für Medizinrecht und –ethik…

Vor zwei Jahrzehnten – am 1. Mai 1999 – wurde die Geschäftsstelle der Kommission unter der Leitung von Dr. Skorsetz eingerichtet. In den Jahren davor hatte Professor Lothar Jäger, Direktor des Instituts für Klinische Immunologie, die Aufgaben mit übernommen. Riesige Stapel Papiere habe sie dort abgeholt, erinnert sich Dr. Skorsetz. Eine Datenbank wurde eingerichtet, um die unzähligen Dokumente zu erfassen. Auf die erste Vorsitzende der Kommission, Prof. Annemarie Hofmann, folgte in den Jahren von 2000 bis 2014 Prof. Dagmar Barz und schließlich der derzeitige Vorsitzende Prof. Ulrich Brandl. Den Vorsitz übernimmt stets ein Mediziner aus der rund 20-köpfigen Kommission.

Nicht nur die Zahl der Anfragen hat zugenommen, die Studien sind zudem viel komplexer geworden

Ulrike Skorsetz

Seit 2014 ist die Beratung durch eine Ethik-Kommission durch eine EU-Verordnung gesetzlich vorgeschrieben. Im Jahr 2000 wurden 197 Anträge vorgelegt, heute sind es rund 400 pro Jahr. „Doch nicht nur die Zahl der Anfragen hat zugenommen, die Studien sind zudem viel komplexer geworden“, so Dr. Skorsetz. Die Antragsteller kommen größtenteils, aber nicht nur aus dem Uniklinikum. Neben den Sportwissenschaftlern oder Ernährungswissenschaftlern der Universität stellen zum Beispiel auch Forscher der TU Ilmenau oder der Ernst-Abbe-Hochschule Jena Anträge. Viele tolle Forschungsvorhaben habe sie im Laufe der Zeit kennenlernen können, so Dr. Skorsetz. Darunter auch exotische – wie die Analyse der linguistischen und kulturellen Evolution auf Vanuatu, einem Inselstaat im Südpazifik. Die Forscher vom Max-Planck-Institut für Menschheitsgeschichte benötigten das Okay der Ethik-Kommission, weil das Projekt auch genetische Untersuchungen umfasste.

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Künftig werden wir immer häufiger direkt mit Künstlicher Intelligenz interagieren. Ein Team der Technischen Universität München hat jetzt erstmals systematisch untersucht, wie „verkörperte KI“ schon heute hilft, psychische Erkrankungen zu behandeln. Das Fazit: Wichtige ethische Fragen sind unbeantwortet, es besteht dringender Handlungsbedarf für Regierungen, Fachverbände und Forschung.

Ein breites Spektrum an Fachkenntnissen bringen die Mitglieder mit. „Wir sind ziemlich breit aufgestellt, es ist eine gute Mischung“, so Dr. Skorsetz. Bei zu speziellen Fragestellungen werden jedoch externe Gutachter hinzugeholt. Zwei Mal im Monat stehen Sitzungen an, zehn bis zwölf Anträge müssen die Mitglieder dann prüfen. Von den neun notwendigen Mitgliedern müssen stets fünf Ärzte sein. Anträge von Kollegen aus der eigenen Klinik dürfen sie nicht beurteilen. Die jeweilige Gruppe zusammenzustellen, ist nicht immer einfach, so Dr. Skorsetz. „Es ist grundsätzlich schwierig, Mitstreiter für diese Arbeit zu gewinnen.“ Mindestens zehn Jahre Berufserfahrung müssen die Mitglieder mitbringen, die sich für vier Jahre verpflichten. Sich mit den Anträgen zu befassen und die Sitzungen zu besuchen, ist Teil ihrer Dienstaufgabe. Ihre gewöhnliche Arbeit mit diesem Amt zu vereinen, klappt je nach Arbeitsplatz unterschiedlich gut. Wege zu finden, die Tätigkeit der Ethik-Kommission besser anzuerkennen, sei eines der Ziele für die Zukunft, so Dr. Skorsetz. Damit künftig mehr Interessierte diese wichtige und spannende Aufgabe übernehmen können.


Quelle: Uniklinikum Jena

13.07.2019

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