Artikel • Fehler in der Radiologie

„Im Nachhinein ist man immer schlauer“

Die Radiologie ist ein wichtiges Bindeglied zu allen anderen klinischen Fachgebieten und von besonderer Bedeutung für viele Therapieentscheidungen. Auch hier treten Fehler auf – sowohl beim konventionellen Röntgen, bei CT- und MR-Untersuchungen als auch bei Interventionen, schildert Prof. Dr. Ulrich Mödder, ehemaliger Direktor des Instituts für Radiologie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Report: Sascha Keutel

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Prof. Dr. Ulrich Mödder.

Mödder ist seit 15 Jahren in der Gutachterkommission der Ärztekammer Nordrhein tätig und gefragter Experte bei radiologischen Fragestellungen. Die Kommission ist eine Anlaufstelle für Beschwerden aller Art, die jedem Patienten zugänglich und für diese kostenfrei ist. Die Anzahl der von Mödder zu begutachtenden Fälle hat sich im Laufe der Zeit erhöht. „In der Anfangszeit habe ich pro Monat etwa drei bis vier Beschwerden begutachtet. Heute sind es acht bis zehn Gutachten.“ Zum einen liegt das an der steigenden Anzahl von Patientenbeschwerden, zudem gehe man innerhalb der Gutachterkommission verstärkt dazu über, Untergutachten für einzelne Bereiche zu erstellen. Beispielsweise legt ein Chirurg dem Radiologen eine Aufnahme für ein facharztbezogenes Untergutachten vor.

„Etwa 30 Prozent der Patientenbe-schwerden werden als Fehler anerkannt“, informiert der Radiologe. Die Gutachterkommission selbst kann keine Strafe belegen. Ihre Gutachten stellen aber oftmals die Grundlage für eine Einigung mit der Versicherung eines Arztes dar. Bei der Ablehnung einer Beschwerde steht dem Patienten der Rechtsweg weiterhin offen.

Statistisch betrachtet, so Mödder, träten die meisten Fehler bei diagnostischen Maßnahmen insbesondere aufgrund von Befunderhebungs- und Diagnosefehlern auf. Ein Befunderhebungsfehler liegt dann vor, wenn notwendige Befunde nicht erhoben wurden. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Befunderhebung zur Abwehr schwerer Gesundheitsrisiken oder Gesundheitsschäden erforderlich gewesen wäre. Beispielsweise veranlasst der Arzt bei einem tastbaren Knoten oder bei anderen anerkannten Verdachtsmomenten keine Mammographie oder gegebenenfalls eine notwendige ergänzende MRT. Ein weiterer typischer Fehler sei es, einen pathologischen Befund, der im Randbereich des Bildes liegt, zu übersehen. So habe zum Beispiel ein Arzt bei einem Patienten eine Fraktur an der Lendenwirbelsäule gesucht – aber keine gefunden. Vielmehr sei in diesem Fall der 11. Brustwirbelkörper betroffen gewesen, beschreibt der Gutachter.

Von einem Diagnosefehler kann man sprechen, wenn ein Röntgen- oder Schnittbild fehlerhaft interpretiert oder eindeutige krankhafte Befunde übersehen wurden und so weitere notwendige Behandlungsmaßnahmen unterbleiben. Mödder berichtet von einem besonders tragischen Beispiel: „Ein Kind ist auf die Hand gestürzt, wobei das Radiusköpfchen im Ellbogengelenk aus dem Lager herausgesprungen ist beziehungsweise der Radius sich nach vorn verlagert hat. Jedoch hat der Unfallchirurg das nicht registriert, sondern nach einer Fraktur geschaut. Doch in Wirklichkeit war es eine Luxation. Deshalb ist die Therapie völlig falsch gelaufen und das Kind muss nun mit einem verkrüppelten Arm leben.“

Grundsätzlich sei es für ein Gutachten wichtig, den normalen, regulären Sachverstand, genauer den Facharztstandard, zugrunde zu legen, meint Mödder. Auch Ärzten unterlaufen Fehler. Dabei gelte, zwischen nachvollziehbaren Fehlern, die auch dem besten Mediziner unterlaufen können oder wo Spezialwissen erforderlich ist, und grob fahrlässigen Fehlern zu unterscheiden. Die Betrachtungsweise des Gutachters ist aber immer eine retrospektive. Mödder fügt abschließend hinzu, was für alle Gutachten gelte: „Im Nachhinein ist man immer schlauer.“ Auch das muss ein Gutachter immer berücksichtigen.

PROFIL:

Prof. Dr. Ulrich Mödder studierte von 1966 bis 1971 Humanmedizin an den Universitäten Köln und Kiel. 1971 promovierte er in Köln mit der Arbeit „Über die berufliche Eingliederung Jugendlicher mit frühkindlichen Hirnschäden“. 1980 habilitierte er sich im Fach Klinische Radiologie mit der Arbeit „Computertomographie bei Pankreaserkrankungen und sekundären Leberveränderungen“. 1987 wurde Mödder zum Professor und Direktor des Instituts für Radiologie der Universität Düsseldorf berufen. Er emeritierte im September 2010. Von 1992 bis 1995 war er Präsident der Rheinisch-Westfälischen Röntgengesellschaft (RWRG) und von 1999 bis 2001 Präsident der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG).

23.12.2014

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