Gemeinsam über die beste Strategie gegen Krebs beraten: Tumorboard am Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) Heidelberg.

Foto: NCT Heidelberg/Philip Benjamin

News • Beratung

Zweitmeinung: Kooperation soll Betroffenen bei Krebs-Diagnose helfen

Eine Krebsdiagnose bedeutet für Betroffene und Angehörige einen extremen Einschnitt, viele wollen mit einer Zweitmeinung einen besseren Überblick über ihre Optionen erhalten. Doch zugleich müssen in kürzester Zeit viele wichtige medizinische und finanzielle Entscheidungen gefällt werden. Eine neue Kooperation will den Druck einer solchen Situation mindern.

Die Kooperation zwischen dem Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) in Heidelberg und der BKK Vertragsarbeitsgemeinschaft (BKK VAG) Baden-Württemberg soll den Versicherten ein geregeltes, schnelles Verfahren und eine Kostenübernahme durch die beteiligten Krankenkassen garantieren. Dieser Vertrag baut auf einer bereits bestehenden gesetzlichen Regelung zu Zweitmeinungen auf und gilt für 57 Betriebskrankenkassen, die Mitglied der BKK VAG Baden-Württemberg sind und rund 5,1 Millionen Versicherte deutschlandweit vertreten. Das NCT Heidelberg ist eine gemeinsame Einrichtung des Universitätsklinikums Heidelberg (UKHD) und des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ).

Neue Wege aufzeigen

Wir hoffen, dass wir die Patienten auf diese Weise frühzeitig bei einer Therapieentscheidung unterstützen können

Dirk Jäger

"Dieser Vertrag ist eine Anerkennung für die hochwertige Arbeit am Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen, in dem hervorragende Grundlagenforscher und exzellente Ärzte fachübergreifend zusammenarbeiten", fasst Irmtraut Gürkan, Kaufmännische Direktorin des Universitätsklinikums Heidelberg, zusammen. "Wir hoffen, dass wir die Patienten auf diese Weise frühzeitig bei einer Therapieentscheidung unterstützen können", ergänzt Prof. Dr. Dirk Jäger, Ärztlicher und Geschäftsführender Direktor am NCT. Der Kooperationsvertrag tritt zum 1. Oktober 2018 in Kraft und hat zum Ziel, dass die Patienten nach Einholen einer Zweitmeinung in Heidelberg wieder wohnortnah von ihren heimischen Ärzten betreut werden – es sei denn, die Betroffenen benötigen eine spezielle Therapie, die nur in Heidelberg angeboten wird, oder es bietet sich im Einzelfall die Teilnahme an einer klinischen Studie an. "Es gibt viele Anbieter von Zweitmeinungen auf dem Markt. Wir wollen sicherstellen, dass unsere Versicherten von ausgewiesenen Experten untersucht werden, und dass sie die Möglichkeit zu einer persönlichen Vorstellung in Heidelberg haben", sagt Dagmar Stange-Pfalz, Vorsitzende des Vertragsausschusses der BKK Vertragsarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg und Vorstand der BKK VerbundPlus.

So kommt die Zweitmeinung zustande

Grundsätzlich gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf eine Zweitmeinung bei planbaren Eingriffen und die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Kosten dafür übernehmen. Welche Eingriffe konkret zweitmeinungsfähig sind, ist jedoch bisher nicht geregelt. Eine verbindliche Richtlinie wird zurzeit vom Gemeinsamen Bundesausschuss – dem obersten Beschlussgremium der Selbstverwaltung der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser in Deutschland – erarbeitet. Die vereinbarte Kooperation zwischen NCT Heidelberg und den teilnehmenden Betriebskrankenkassen ist daher ein Versorgungsplus, das klare Ansprechpartner, einen geregelten Ablauf und Rechtssicherheit für alle Beteiligten schafft. Nach Ausfüllen eines im Patientenzentrum des NCT (Tel. 06221/56-5924, Fax: 06221/56-4757 oder E-Mail: nct.patientenzentrum@med.uni-heidelberg.de) erhältlichen Formulars und Einreichung der Unterlagen am NCT Heidelberg werden die Daten geprüft und es wird mit dem Patienten zeitnah ein Termin zur persönlichen Vorstellung vereinbart. Im Anschluss an die Vorstellung in einer der Spezialsprechstunden wird eine Therapieempfehlung zusätzlich interdisziplinär zwischen Experten der Medizinischen Onkologie, Strahlentherapie, Chirurgie, Pathologie sowie weiteren Spezialisten beraten und dem Patienten im Anschluss auf dem Postweg zugeschickt. In die zweite Beurteilung der Befunde sollten die Patienten möglichst ihre behandelnden Ärzte einbinden. Die Therapieentscheidung liegt final aber bei den Betroffenen. "Unser Ziel ist, dass der Versicherte der Herr des Verfahrens bleibt", sagt Dagmar Stange-Pfalz von der BKK.


Quelle: NCT Heidelberg

28.09.2018

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