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News • Kardiologen zur Aufnahme der CCTA in Kassenleitungen

Kardio-CT bei KHK: Diagnostische Vorteile und qualitative Bedenken

Die Computertomographie der Herzkranzgefäße (CCTA) wird in Zukunft das bevorzugte Mittel sein, um das Vorliegen einer koronaren Herzerkrankung (KHK) bei begründetem Verdacht abzuklären. Bisher war noch unklar, wie die Methode im ambulanten Bereich erbracht werden kann. Jetzt hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Die vom G-BA beschlossenen Neuregelungen zur Diagnostik der chronischen KHK sehen zwar vor, dass sowohl Radiologen als auch Kardiologen die Methode anwenden können. Durch die Strahlenschutzverordnung wird diese Leistung aber am Ende nach jetzigem Stand nur von wenigen Kardiologen erbracht werden können. Im Falle der Leistungserbringung durch Radiologen heißt es in § 3.7 des Beschlusstextes zur Beteiligung der Kardiologie: „Die Entscheidung zum weiteren Vorgehen insbesondere bei unklaren oder komplexen Befunden sollte nach Möglichkeit interdisziplinär mindestens unter Einbeziehung radiologischer und kardiologischer Fachexpertise erfolgen.“ 

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Prof. Holger Thiele, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e. V. (DGK)

©HKM/Ronny Kretschmer

Die Kardiologie wird damit in vielen Fällen von der initialen Diagnosestellung, Befundung und Befundinterpretation einer der tödlichsten Herzkrankheiten ausgeschlossen und bestenfalls in Ausnahmefällen einbezogen – und das, obwohl Kardiologen den Beschwerde- und Krankheitsverlauf der Patienten besonders gut beurteilen können und für einen optimalen Behandlungsstandard stehen. 

„Wir freuen uns natürlich, dass der G-BA die CCTA in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen hat. Gleichzeitig geht der Beschluss aber nicht weit genug. Kardiologen sind speziell darauf geschult, die Indikation für eine Koronardiagnostik zu stellen, die Ergebnisse der CCTA in einen klinischen Gesamtkontext zu betten und daher die richtigen Maßnahmen sowohl diagnostisch als auch therapeutisch einzuleiten. Radiologen können das aufgrund der fehlenden klinischen Ausbildung nicht“, sagt Prof. Holger Thiele, Präsident der Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e. V. (DGK). „Die für uns logische Entscheidung wäre ein Kooperationsmodell gewesen, das beide Disziplinen von Anfang bis Ende involviert. Jetzt droht eine Überdiagnostik und bei Ausschluss der Kardiologie eine suboptimale Versorgung und Therapie der Patienten mit einer KHK, die zur Patientengefährdung führen kann.“

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Die KHK ist mit rund fünf Millionen Betroffenen in Deutschland die häufigste Erkrankung des Herzens. Für rund 120.000 Menschen verläuft sie hierzulande jedes Jahr tödlich. Das sind mehr Todesfälle als die fünf tödlichsten Krebsarten (Lunge/Bronchien, Bauchspeicheldrüse, Brustdrüse, Prostata, Dickdarm) zusammen hervorbringen. Menschen mit einer KHK haben erwiesenermaßen eine deutlich höhere Überlebenswahrscheinlichkeit und niedrigere Infarktrate, wenn aus den Befunden der CCTA die richtigen Konsequenzen gezogen werden und die richtige Therapie eingeleitet wird.1 

Viele reale Patientenfälle zeigen, dass die Diagnosestellung von Hausärzten und die Durchführung der CCTA von Radiologen alleine zu unnötiger Folgediagnostik führt. Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, dass die KHK schnell fortschreitet und durch zu späte Konsultation der Kardiologen, etwa das Risiko für einen Herzinfarkt nicht eingedämmt wird. Auch hat der Patient einen Anspruch darauf, dass Therapieentscheidungen verhindert werden, die gar nicht indiziert sind, z. B. im Extremfall eine Bypass-Operation. 

Ein Kooperationsmodell bedeutet nicht nur eine bessere Diagnostik und damit mehr Sicherheit bei einer der tödlichsten Krankheiten in Deutschland. Den Betroffenen werden außerdem lange Wartezeiten und unnötige Diagnoseverfahren erspart. Die DGK sieht es daher als dringlich an, dass Qualitätssicherungskriterien nicht nur für die CCTA eingeführt werden, sondern für den gesamten Prozess der KHK-Diagnostik und -Therapie. Nach dem G-BA-Beschluss muss der erweiterte Bewertungsausschuss die Vergütung der CT-Koronarangiografie im vertragsärztlichen Vergütungssystem abbilden. Hier sollten Qualitätssicherungsmaßnahmen für die CCTA und die gemeinsame Erbringung durch Kardiologen und Radiologen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgebildet werden. In Anbetracht der schlechten Prognose der KHK und zur optimalen Versorgung der Patienten muss die Kardiologie zwingend vom Anfang der Diagnostik bis zur Therapie involviert werden. 

  1. Siehe z.B.: SCOT-HEART Investigators: Coronary CT Angiography and 5-Year Risk of Myocardial Infarction; New England Journal of Medicine 2018


Quelle: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung

25.01.2024

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