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News • Personalisierte Medizin
Lungenkrebs mit den eigenen Waffen schlagen
Lungenkrebs ist nicht gleich Lungenkrebs. Jeder Tumor bringt seine individuellen genetischen Eigenschaften mit sich, sagt Prof. Dr. Gernot Rohde im Rahmen des 61. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP). „Diese Eigenschaften sind in den letzten Jahren immer genauer entschlüsselt und so der Weg zu einer personalisierten Präzisionsmedizin geebnet worden.“
Ein Feld intensiver Forschung sind dabei die sogenannten Treibermutationen. Durch diese entkoppeln die Krebszellen ihr Wachstum von äußeren Einflussfaktoren. „Zellwachstum und -teilung werden normalerweise durch Wachstumsfaktoren angestoßen, die sich mit bestimmten Rezeptoren auf der Zelloberfläche verbinden“, erläutert Rohde. Dadurch wird im Zellinneren eine mehrstufige Signalkette in Gang gesetzt, an der eine ganze Reihe von Enzymen, unter anderem sogenannte Tyrosinkinasen, beteiligt sind. Bei rund jedem vierten nicht-kleinzelligen Bronchialkarzinom (NSCLC) finden sich Mutationen, die diesen Signalweg auch ohne Wachstumsfaktoren permanent aktiv halten. „Mithilfe von Wirkstoffen, die die Tyrosinkinasen hemmen, kann das Tumorwachstum bei Patienten mit dieser Lungenkrebsform gebremst werden“, sagt Rohde. Damit sei es gelungen, ihre mittlere Überlebenszeit von 9,6 auf 31,5 Monate zu verlängern.
Ein weiterer Wirkstoff, der mit dem Enzym K-RAS ein nachgeschaltetes Glied in der Signalkette anspricht, befindet sich zurzeit in der Entwicklung. „Für Patienten mit K-RAS-Mutationen gibt es bislang keine Therapieoption, weil Tyrosinkinasehemmer hier nicht wirken“, so Rohde. Der neue K-RAS-Hemmer habe sich in klinischen Phase-II-Studien bereits als wirksam erwiesen und könne den Krankheitsverlauf bei immerhin rund 37 Prozent der untersuchten Patienten verlangsamen.
Immuncheckpoints als weiteres Ziel
Ein weiteres Ziel der individualisierten Krebstherapie sind sogenannte Immuncheckpoints. „Viele Lungenkrebszellen bilden vermehrt spezielle Oberflächenmoleküle aus, die den Angriff von Immunzellen hemmen“, erläutert Rohde. Mithilfe neuartiger Antikörper-basierter Wirkstoffe gelinge es immer besser, diese Hemmung aufzuheben – die Krebszellen könnten dann vom Immunsystem wieder als gefährlich erkannt und abgetötet werden. Gerade in Kombination mit einer Chemotherapie ergebe sich daraus ein deutlicher Gewinn an Überlebenszeit für die Patienten. „Die Entdeckung der Immuncheckpoints und der Treibermutationen sowie der gezielt darauf abgestimmten Wirkstoffe hat die Lungenkrebstherapie in den vergangenen Jahren revolutioniert“, resümiert Rohde.
Lungenzentren im Fokus
Eine wichtige Rolle bei der Behandlung von Lungenkrebs spielen die Lungenzentren. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Ende 2020 Regeln zur Bildung dieser Zentren beschlossen. Dr. Klaus F. Rabe, Ärztlicher Direktor und Medizinischer Geschäftsführer der LungenClinic Grasshansdorf findet, dass diese Zentrumsregelungen die pneumologische Expertise nur unzureichend abbilden.
Zwar wurde die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin zusammen mit weiteren Verbandsvertretungen während der Verhandlung über Kriterien und Anforderungen
einer neuen Zentrumsstruktur gehört, jedoch wurden in den Kriterienkatalog nicht alle Erkrankungen aufgenommen. „Nach Mitteilung des G-BA handelt es sich bei Zentren um Einrichtungen, die Aufgaben wahrnehmen, die über den Standort hinausgehen und die damit Expertise in die Fläche tragen. Der Kriterienkatalog soll damit Kriterien zur Umsetzung von Qualitätsvorgaben ermöglichen, um den versorgungspolitisch recht beliebig verwandten Begriff eines Zentrums klar zu definieren und um damit Vergütungen zu vereinbaren“, so Rohde. Diese Entwicklung begrüßt er, da sie der Bedeutung des Faches Pneumologie und Beatmungsmedizin entspricht. Das Definieren eines selektierten klinischen Kataloges und von Mindestmengen sieht er allerdings hochproblematisch in der Abbildung der Lungenexpertise in Deutschland, da universitäre Spitzenleistungen nicht abgebildet sind und zum Beispiel Standorte des Deutschen Zentrums für Lungenforschung nicht berücksichtigt werden. Rabe: Es obliegt jetzt den Standorten, Anträge gemäß den detaillierten Vorgaben des G-BA zu formulieren und diese in einen Qualitätskatalog zur Verhandlung mit den Krankenkassen der entsprechenden Region einfließen zu lassen. Es obliegt andererseits der politischen Klugheit der Länder, die Expertise der Krankenhäuser als solche wahrzunehmen, und dies unabhängig von zu starren Mindestmengen zu tun, die zumindest einen Teil des pneumologischen Sachverstands in Deutschland nur unzureichend abbildet.“
Quelle: DGP
18.06.2021