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Hygieneradar: Lücken bei Vorgaben und Kontrollen
Ob Infektionsschutzgesetz oder Krankenhausstrukturgesetz – fast ein Drittel der Teilnehmer am WISAG Hygieneradar 2018 hält die Vorgaben für nicht ausreichend, um nosokomiale Infektionen in den Griff zu bekommen.
Das ist eine zentrale Erkenntnis der Studie, an der 210 Experten aus dem Gesundheitswesen teilnahmen. Im Mittelpunkt der Befragung zur Krankenhaushygiene, die die WISAG Facility Service Holding GmbH in Zusammenarbeit mit dem Hygieneinstitut HYBETA regelmäßig durchführt, stand das Spannungsfeld zwischen Recht und Realität. Nosokomiale Infektionen und mehr noch multiresistente Erreger sind große Herausforderungen für medizinische Einrichtungen. Viele Maßnahmen zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter basieren auf Gesetzen oder Empfehlungen von Institutionen. Doch sie reichen in ihrer aktuellen Form nicht aus, um die Hygieneproblematik in den Griff zu bekommen.
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Auf die Frage, ob das Krankenhausstrukturgesetz effektiv dazu beiträgt, nosokomiale Infektionen zu vermeiden, antworteten nur 22,9 Prozent mit „Ja“, 38,8 Prozent der Studienteilnehmer wählten die Option „Weiß nicht“ und 38,2 Prozent „Nein“. Selbst bei den Vorgaben der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (KRINKO) – für 70 Prozent der Antwortenden die wichtigste Instanz bei der Bekämpfung nosokomialer Infektionen – stimmten nur 46,6 Prozent zu, dass sie ausreichen, um den Hygienestandard zu verbessern. 35,8 Prozent verneinten die Aussage; 17,6 Prozent gaben an, es nicht zu wissen. „Dass etwas mehr als ein Drittel der Umfrageteilnehmer angibt, die Vorgaben der KRINKO seien nicht ausreichend, um den Hygienestandard zu verbessern, ist beunruhigend. Wenn die wichtigste Instanz daran scheitert, einen geeigneten Rahmen aufzustellen, wie sollen dann die einzelnen Kliniken die Situation in den Griff bekommen?“, fragt Matthias Meyer, Vertriebsleiter Gesundheitswesen der WISAG Facility Management Holding GmbH & Co. KG.
Unterschiede zwischen den Ländern
Verbesserungsbedarf zeigt sich auch an anderer Stelle: Der Bund überträgt im Infektionsschutzgesetz den Ländern die Umsetzung von Hygienestandards. In der Praxis hat dies offenbar negative Auswirkungen: Die Frage, ob die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes unterschiedliche Qualitätsstandards schafft, bejahten 79,6 Prozent (3,7 Prozent „Nein“, 16,7 Prozent „Weiß nicht“).
„Keime und Erreger nehmen keine Rücksicht auf Ländergrenzen. Um Herausforderungen wie nosokomiale Infektionen und multiresistente Erreger deutschlandweit in den Griff zu bekommen, braucht es übergreifende und ganzheitliche Strategien“, sagt Dr. Frank Wille, Geschäftsführer des Hygieneinstituts HYBETA GmbH, das wissenschaftlicher Partner der Studie ist.
Die Kontrollen, ob und wie die Verordnungen der Länder realisiert werden, sind ebenfalls ausbaufähig. 75,9 Prozent der Teilnehmer gaben an, dass sie nicht konsequent durchgesetzt werden. „Letztlich führen Qualitätsunterschiede sowie abweichende Kontrollmechanismen in den Bundesländern dazu, dass den einzelnen Krankenhäusern und ihrem freiwilligen Engagement eine große Bedeutung zukommt. Eine enorme Verantwortung für die Kliniken – und für Patienten wie Mitarbeiter eine unbefriedigende Situation“, folgert Matthias Meyer.
Quelle: WISAG
13.02.2019