Bildquelle: Darko Stojanovic auf Pixabay

News • Experten zu Gesetzesentwurf

DVPMG: Digitalisierung der Pflege schreitet voran

Die Digitalisierung der Pflege ist auf der Agenda der Gesundheitspolitik angelangt – das legt schon der Name des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) nahe. Das Bündnis „Digitalisierung in der Pflege“ ist erfreut über diese Entwicklung, sieht aber an einigen Stellen noch Anpassungsbedarf.

Prominentestes Vorhaben des Gesetzesentwurfs sind die sogenannten Digitalen Pflegeanwendungen (DiPAs). Der entsprechende Passus im Entwurf soll, ähnlich wie die Regelungen zu den namensverwandten Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs), Innnovationen fördern und deren Weg in die Versorgung erleichtern – ein Anliegen, welches das Verbändebündnis geschlossen unterstützt.

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Die „App auf Rezept“ wurde mit dem Inkrafttreten des Digitalen Versorgungs-Gesetzes eingeführt. Gesetzlich Krankenversicherte haben seitdem Anspruch auf eine Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs). „Bei manchen Erkrankungen werden wir mit DiGAs neue Wege gehen und analoge Hilfsmittel komplett ersetzen können“, ist sich Prof. Dr. Reinhard Busse von der TU Berlin sicher.

Wobei der Ankündigung aus Sicht der Bündnispartner noch weitere ergänzende Regelungen und stellenweise Nachbesserungen folgen müssen. Klärungsbedarf besteht etwa bei der Abgrenzung zu den DiGAs, um finanzielle Kompetenzstreitigkeiten zwischen Kranken- und Pflegekassen möglichst zu vermeiden. Da gerade die Telepflege große Potenziale bietet, sollten auch solche Kommunikationsdienste als DiPA anerkannt werden können. Darüber hinaus sollte die vorgesehene Preisdeckelung auf 60 Euro pro Monat für pflegerische Unterstützungsleistungen nochmals überprüft werden, damit genügend Anreize für die Entwicklung und den Einsatz entsprechender Lösungen vorhanden sind. Des Weiteren sollte vermieden werden, dass die Vorgaben aus dem Bereich der DiGAs eins zu eins auf die DiPAs übertragen werden. Ein Beispiel ist der pflegerische Nutzen, der fachlich fundiert und zwingend unter Einbeziehung technologischer und pflegefachlicher Expertise, definiert werden muss.

Im Sinne einer besseren intersektoralen Vernetzung begrüßen die Verbände auch den geplanten Zugang der Pflege zur Telematikinfrastruktur und zur elektronischen Patientenakte (ePA). Wobei bei der Telematikinfrastruktur noch deutlich verbindlichere Regelungen angebracht wären. Bei der elektronischen Patientenakte fordern die Bündnispartner zudem die Gleichstellung der Pflegebranche mit den approbierten Gesundheitsberufen: Auch für Pflegekräfte sollten umfassende Lese- und Schreibrechte sowie Pflichten festgeschrieben werden, damit das volle Potenzial der ePA ausgeschöpft werden kann.

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Was dem Entwurf noch fehlt, sind ambitionierte Vorgaben und Schritte, um Kernprozesse der Pflege zu digitalisieren, beispielsweise im Kontext der Pflegeplanung und -dokumentation. Einschlägige Standards wie z.B. ePflegeplanung oder ePflegebericht müssen deutlich stärker Berücksichtigung finden. Ungenutzt bleibt auch die Chance, bundeseinheitlich digitale Prozesse, inklusive der erforderlichen Freigaben einzuführen, um die im Pflegesektor immer noch vielfach papiergebundenen Genehmigungs- und Abrechnungsverfahren abzulösen.

Über die unmittelbare Refinanzierung der Telematik hinaus fehlen für die Pflegeeinrichtungen weiterhin grundlegende Regelungen, um die mit der Digitalisierung einhergehenden Investitions- und Betriebskosten dauerhaft zu tragen, beispielhaft genannt seien hier Softwarelizenz- und Supportkosten.

Auch wenn der Gesetzesentwurf einige gute Ansätze für eine stärkere Digitalisierung der Pflege enthält, ist jedoch ein ganzheitlicher strategischer Ansatz dringend erforderlich. Aus diesem Grund führt aus Sicht des Bündnisses kein Weg an einem nationalen Strategieplan für die Digitalisierung der Pflege vorbei, der interdisziplinär von allen relevanten Akteuren zu erarbeiten ist.


Quelle: Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg)

18.12.2020

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