Artikel • Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs)
Ersetzt die App auf Rezept gängige Therapien und Hilfsmittel?
Die „App auf Rezept“ wurde mit dem Inkrafttreten des Digitalen Versorgungs-Gesetzes (DVG) am 19. Dezember 2019 in die Gesundheitsversorgung eingeführt. Gesetzlich Krankenversicherte haben seitdem Anspruch auf eine Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs). In Deutschland sind aktuell fünf verschreibungsfähige DiGAs auf dem Markt, weitere befinden sich im Zulassungsverfahren.
Bericht: Sonja Buske
„Bei manchen Erkrankungen werden wir mit DiGAs neue Wege gehen und analoge Hilfsmittel komplett ersetzen können“, ist sich Prof. Dr. Reinhard Busse von der Technischen Universität Berlin sicher. Während seines Vortrags im Rahmen der virtual.MEDICA machte er aber auch deutlich, dass der medizinische Nutzen einer DiGA stets im Mittelpunkt stehen muss, um langfristig die Akzeptanz sicherstellen zu können. „Es handelt sich hierbei um eine ernsthafte Sache und nicht um ein technisches Spielzeug.“
DiGAs können von Ärzten und Psychotherapeuten verordnet oder durch die Krankenkasse genehmigt werden. Sie stehen somit gleichberechtigt neben Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln. Aktuell verschreibungsfähig sind Apps zur Therapie und Behandlung chronischer Tinnitusbelastung, Angststörungen, Rücken-, Knie- und Hüftschmerzen, Schlafstörungen und Adipositas. „Wichtig ist“, so Busse, „dass die App mehr liefert als nur Daten. Sie muss weitere Funktionen und einen patientenrelevanten Mehrwert bieten. Der klassische Schrittzähler zum Beispiel ist kein Medizinprodukt und somit auch keine DiGA.“
Die App kann noch so gut sein – wenn der Anwender nicht in der Lage ist, sie korrekt zu anzuwenden, hat sie keinen Nutzen für ihn
Daniel Cardinal
112 Anträge wurden allein bei der Techniker Krankenkasse (TK) bereits zur Erstattung einer DiGA eingereicht. Daniel Cardinal, Leiter des Geschäftsbereiches Versorgungsinnovation bei der TK hebt hervor, dass Apps auch medizinisch wirksam sein müssen. „Wenn ein Patient durch die Nutzung einer App nur noch alle zwei statt vier Wochen zum Arzt gehen muss, ist das natürlich ein großer Vorteil für ihn. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass es ihm dabei auch genauso gut geht.“ Ein weiterer Aspekt sei die digitale Affinität des Patienten. Cardinal: „Die App kann noch so gut sein – wenn der Anwender nicht in der Lage ist, sie korrekt zu anzuwenden, hat sie keinen Nutzen für ihn.“
Der tatsächliche Nutzen der DiGAs wird allerdings erst in ein paar Jahren sichtbar werden, ist sich Julia Hagen sicher. Die Direktorin für Regulierung und Politik beim Beratungsgremium Health Innovation Hub vermutet, dass es aufgrund der Vielseitigkeit der Anwendungen einige Zeit brauchen wird, um den ganzheitlichen Effekt auf das Gesundheitssystem einzuschätzen. „Ich würde mir wünschen, dass das Thema Therapietreue mittels Apps stärker in den Fokus rückt. Wenn wir Patienten durch digitale Anwendungen dazu ermutigen können, sich an ihre Therapieempfehlungen zu halten, Medikamente regelmäßig einzunehmen und Übungen durchzuführen, haben wir schon viel erreicht.“
Prof. Busse sieht noch eine ganz andere Hürde, die zu nehmen ist. „Jeder niedergelassene Arzt muss wissen, welche DiGAs es gibt und wie die Alternativen dazu aussehen. Eine Liste nach dem Vorbild des Hilfsmittelverzeichnisses muss DiGAs nach Zielgruppen aufführen und zudem ihre Wirksamkeit im Vergleich zu bisherigen Verordnungen aufführen.“ Anders ist es seiner Meinung nach nicht möglich, völlige Transparenz zu gewährleisten und die beste Lösung für den Patienten zu finden. „Wir wissen jetzt noch nicht, in welche Richtung sich die DiGAs entwickeln werden. Spannend wird es in jedem Fall dann, wenn der Einsatz einer App nicht nur Therapien oder Hilfsmittel ersetzt, sondern eine tatsächliche Verbesserung der Versorgung des Patienten bewirkt werden kann.“
25.11.2020