ärztin hält tafel mit der aufschrift Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)...

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News • Nutzung von Patientendaten

Zustimmung für Digital-Gesetze im Gesundheitswesen

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) und dem Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (GDND) zugestimmt. Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e. V. (DGIM) sieht darin ein wichtiges Signal für das Voranschreiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen.

Die Fachgesellschaft begrüßt ausdrücklich, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in den Gesetzesentwürfen wichtige Impulse der Ärzteschaft aufgegriffen hat, darunter auch Vorschläge der DGIM. Beide Gesetze können dazu beitragen, die Krankenversorgung und die medizinische Forschung zum Wohle der Patienten weiter zu verbessern, so die DGIM.

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentraler Bestandteil der Digitalisierungsstrategie des BMG und auch des DigiG. „Die ePA im Opt-out-Verfahren, die allen Versicherten zunächst bis auf Widerruf zur Verfügung gestellt wird, behebt eine zentrale Digitalisierungs-Baustelle im Gesundheitswesen“, sagt Professor Dr. Claus Vogelmeier, Vorsitzender der DGIM-Kommission Digitale Transformation in der Inneren Medizin. Der Marburger Experte hebt hervor, dass das aktuell diskutierte Konzept zur inhaltlichen Ausgestaltung der ePA zahlreiche Punkte aufgreift, die die DGIM im Januar 2023 in einer Vorschlagsliste zusammengestellt hatte. Dazu zählen Arztbriefe aus der stationären und ambulanten Versorgung, eine Medikationsliste aus Verordnungs- und Dispensierinformationen sowie Laborbefunde und Befundberichte aus bildgebender und anderer Diagnostik.

Eine bessere Verfügbarkeit von Patientendaten in der ePA sorgt für mehr Patientensicherheit. Gleichzeitig gibt es auch triftige Gründe, warum Patienten bestimmte Daten nicht einsehbar machen wollen

Claus Vogelmeier

Auf den neuen gesetzlichen Grundlagen fußt das Fachkonzept der gematik für die ePA, in dem sich zwei wichtige Anregung der DGIM wiederfinden: zum einen die Möglichkeit, dass Versicherte den Hausarzt als „Vertrauensleistungserbringer“ mit zeitlich unbeschränktem Datenzugriff ausstatten können, zum anderen, dass die Versicherten vor möglichen negativen Auswirkungen auf ihre zukünftige Behandlung gewarnt werden, wenn sie selbstständig Inhalte aus der ePA löschen oder diese verbergen. „Eine bessere Verfügbarkeit von Patientendaten in der ePA sorgt für mehr Patientensicherheit. Gleichzeitig gibt es auch triftige Gründe, warum Patienten bestimmte Daten nicht einsehbar machen wollen. Beiden Anliegen trägt die vorliegende Lösung Rechnung“, so Vogelmeier. 

Seit Längerem fordert die DGIM eine vereinfachte Nutzung von Gesundheitsdaten in der medizinischen Forschung. Bereits im Herbst 2022 hatte die Fachgesellschaft konkrete Fragestellungen und Beispiele aus dem Alltag Forschender an das BMG übermittelt, um so das Gesetz möglichst versorgungs- und forschungsnah auszurichten. „Oftmals nehmen Forschende datenschutzrechtliche Bestimmungen als hinderlich wahr, vor allem bei Kooperationen mehrerer Forschungseinrichtungen“, erklärt Professor Dr. Georg Ertl, Generalsekretär der DGIM. Hierzu ist die DGIM bereits seit über einem Jahr in einem fruchtbaren Austausch mit den Datenschutz-Behörden. 

Das Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten schaffe nun in Teilen weitere Sicherheit, da es zum Beispiel die Möglichkeit einräumt, pseudonymisierte Daten unter bestimmten Voraussetzungen mit anderen Forschungseinrichtungen zu teilen. Gleichzeitig sieht die Fachgesellschaft hier weiter hohe bürokratische Aufwände und Hürden für Forschende. „Den Datenaustausch über Einrichtungsgrenzen hinweg, bewerten wir grundsätzlich positiv. Zugleich sehen wir weiterhin den Bedarf, den Datenzugriff für Forschungsvorhaben zum Wohle der Patienten weiter zu vereinfachen. Hier planen wir, gemeinsam mit dem hessischen Datenschutzbeauftragten, einen Leitfaden für wissenschaftliche Vorhaben und Anträge zu entwickeln“, so Ertl.

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Insgesamt sieht die DGIM die Digitale Transformation des Gesundheitswesens mit den beiden Gesetzen auf einem guten Weg. „Die Masse an Daten, die wir täglich in der Versorgung sammeln und für Diagnostik und Therapie benötigen, lässt sich nur digital bewältigen. DigiG und GDNG können den Forschungsstandort Deutschland und seine internationale Konkurrenzfähigkeit stärken“, erklärt Digital-Experte Vogelmeier „Es wird höchste Zeit, dass sich das Papier-Zeitalter im Gesundheitswesen zugunsten praktikabler digitaler Lösungen dem Ende entgegen neigt“, sagt auch DGIM-Präsident Professor Dr. Andreas Neubauer. Die notwendige gesetzliche Grundlage sei nun geschaffen, nun komme es auf eine für die Ärzte in Praxen und Krankenhäusern praktikable Umsetzung im Versorgungsalltag und durch die Industrie an, so der Direktor der Klinik für Hämatologie, Onkologie, Immunologie am Universitätsklinikum Gießen und Marburg. 


Quelle: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin

06.02.2024

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