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Rhythmusstörungen: Was bringen implantierbare Ereignisrekorder?
Implantierbare Ereignisrekorder erlauben die kontinuierliche Aufzeichnung von Herztönen und kommen häufig bei der Nachsorge von Patienten mit Herzrhythmusstörungen zum Einsatz.
Auf den Herztagen der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung (DGK) berichtet Dr. Philipp Lacour von der Charité Universitätsmedizin Berlin, bei welchen Erkrankungen die Rekorder geeignet sind und welchen Nutzen sie im klinischen Alltag bringen.
Implantierbare Ereignisrekorder erlauben die kontinuierliche Aufzeichnung eines Einkanal-EKGs. Entsprechende Algorithmen identifizieren relevante bradykarde und tachykarde Herzrhythmusstörungen. Die Aufzeichnungen werden dauerhaft gespeichert und können sowohl über die direkte Nachsorge mittels Programmiergerät und via Telemedizin ausgelesen werden. Die von Dr. Lacour präsentierte retrospektive Single Center Studie hatte das Ziel, die Indikationsstellung zur Implantation sowie die durch den Ereignisrekorder gestellten Diagnosen und daraus resultierenden Therapien im klinischen Alltag zu prüfen.
"Mit der Datenbankanalyse der letzten 6,5 Jahre identifizierten wir insgesamt 434 Patienten, bei denen ein Ereignisrekorder implantiert wurde. Zu 46 Patienten konnten keine Informationen zur Nachsorge gefunden werden, diese wurden aus den weiteren Analysen ausgeschlossen", berichtet der Kardiologe. Die klinischen Daten zu Anamnese, Demographie, Komorbiditäten, Laborergebnissen und Medikation wurden aus der Charité-Datenbank erhoben. Bei den verwendeten Ereignisrekordern handelte es sich um Fabrikate der Hersteller Medtronic (Reveal DX, Reveal XT, Reveal LINQ), St. Jude Medical (Confirm, Confirm Rx) und Biotronik (BioMonitor, BioMonitor 2).
223 (57,5%) Patienten waren männlich. Das mittlere Alter bei Implantation betrug 63,4 ± 14,9 Jahre, die mittlere Nachverfolgungszeit betrug 630,3 ± 533,8 Tage ab Zeitpunkt der Implantation. Der mittlere BMI lag bei 26,9 ± 5,2 kg/m². 152 (39,2%) der Patienten waren in ein Telemedizinsystem eingeschlossen und wurden darüber kontinuierlich überwacht. Die häufigsten Indikationen zur Ereignisrekorder-Implantation waren Synkopen (n = 171; 44,1%), gefolgt von Rhythmus-Monitoring nach Ablation von Vorhofflimmern oder Vorhofflattern (n=108; 27,8%), kryptogenem Schlaganfall (n = 50; 12,9%) und Präsynkopen (n = 21; 5,4 %) (Tabelle 1).
Indikation | N | % |
---|---|---|
Synkope | 171 | 44,1 |
Präsynkope | 21 | 5,4 |
Kryptogener Schlaganfall / TIA | 50 | 12,9 |
Vorhofflimmern/Vorhofflattern | 108 | 27,8 |
Notwendigkeit einer oralen Antikoagulation | 9 | 2,3 |
Wiederauftreten bekannter Herrhythmusstörungen | 13 | 3,4 |
Palpitationen/vegetative Symptomatik | 11 | 2,8 |
Risikostratifizierung | 5 | 1,3 |
Gesamt | 388 | 100,0 |
Tabelle 1: Indikation zur Implantation des Ereignisrekorders
Bei insgesamt 250 (64,4%) Patienten wurden mit dem Ereignisrekorder Episoden von Herzrhythmusstörungen registriert (Tabelle 2). Bis zur Diagnosestellung vergingen im Mittel 245,3 ± 303,6 (1 bis 1727) Tage. Bei 132 Patienten (52,8% der Fälle mit dokumentierten Episoden) korrelierte die dokumentierte Herzrhythmusstörung mit der Implantations-Indikation. Entsprechend fanden sich bei den restlichen Patienten (n=118; 47,2%) ausschließlich Zufallsbefunde.
Herzrhythmusstörung (HRST) | N | Prozentualer Anteil an allen Patienten mit HRST (N=250) | Korrelation der HRST zur Indikation der ER-Implantation N (%) |
---|---|---|---|
Sinusbradykardie | 23 | 5,9% | 0 (0,0%) |
SA-Block / Sick Sinus Syndrom | 22 | 5,7% | 11 (50,0%) |
AV-Block Grad 2 Typ 1 | 6 | 1,5% | 1 (16,7%) |
AV-Block Grad 2 Typ 2 | 3 | 0,8% | 2 (66,7%) |
AV-Block Grad 3 | 21 | 5,6% | 14 (66,7%) |
Paroxysmales VHF | 123 | 31,7% | 78 (63,4%) |
Persistierendes VHF | 14 | 3,6% | 1 (7,1%) |
Typisches Vorhofflattern | 4 | 1,0% | 1 (25,0%) |
Atriale Tachykardie | 64 | 16,5% | 6 (9,4%) |
AVNRT | 6 | 1,5% | 4 (66,7%) |
SVES | 38 | 9,8% | 0 (0,0%) |
VES | 26 | 6,7% | 1 (3,9%) |
Anhaltende VT | 4 | 1,0% | 3 (75,0%) |
Nicht-anhaltende VT | 14 | 3,7% | 8 (57,1%) |
Tabelle 2: Herzrhythmusstörungen
VHF: Vorhofflimmern; AVNRT: AV-Knoten-Reentrytachykardie; SVES: Supraventrikuläre Extrasystolen; VES: Ventrikuläre Extrasystolen; VT: Ventrikuläre Tachykardie
Nach Diagnosestellung über den Ereignisrekorder wurde bei 147 (58,8%) der Patienten mit detektierter Herzrhythmusstörung eine Therapie initiiert (Tabelle 3). 46 (18,4%) Patienten wurde ein Schrittmacher oder ICD implantiert, 66 (26,4%) erhielten eine elektrophysiologische Untersuchung bzw. Ablation, 6 Patienten (2,4%) wurden elektrisch kardiovertiert, ein Patient erhielt einen Vorhofohrverschluss und bei 72 (28,8%) Patienten wurde die aktuelle Medikation verändert.
Während der Nachverfolgungszeit wurden 134 (34,5%) der Ereignisrekorder wieder explantiert, überwiegend nach Implantation eines Herzschrittmachers oder Defibrillators (39,6%) und aufgrund von Batterieerschöpfung (35,8%) oder Patientenwunsch (17,9%).
Therapie | N | %* |
---|---|---|
Implantation Herzschrittmacher / ICD | 46 | 18,4 |
Elektrophysiologische Untersuchung / Ablation | 66 | 26,4 |
Elektrische Kardioversion | 6 | 2,4 |
LAA-Verschluss | 1 | 0,4 |
Änderung der Medikation | 72 | 28,8 |
Tabelle 3: Initiierte Therapien nach Detektion von Herzrhythmusstörungen mit dem Ereignisrekorder
*Bezogen auf alle Patienten mit detektierten Herzrhythmusstörungen (N=250). Bei einigen Patienten wurden mehrere verschiedene Therapien initiiert.
"Unsere Studie zeigt, dass Ereignisrekorder eine große Bedeutung für die Diagnosestellung von bisher nicht dokumentierten Herzrhythmusstörungen haben", so Lacour abschließend. In der Studie wurden bei zwei Drittel der Patienten (n=250; 64,4%) Episoden von Herzrhythmusstörungen aufgezeichnet, von denen ca. die Hälfte (52,8%) mit der initialen Symptomatik korrelierten. Bei insgesamt 58,8% ergab sich aus der im Ereignisrekorder dokumentierten Herzrhythmusstörung eine therapeutische Konsequenz. "Der Einschluss in ein Telemedizinkonzept verkürzt zusätzlich die Zeit bis zur Diagnosestellung und erspart möglicherweise unnötige Arztbesuche und Diagnostik. Eine genaue Anamnese und folglich korrekte Indikationsstellung ist weiterhin essenziell, um die Möglichkeiten des Ereignisrekorders sinnvoll zu nutzen."
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung (DGK)
11.10.2019