Flüchtlingskinder nicht vergessen

Medizinische Versorgung gleich nach der Einreise

Vor dem aktuellen Anlass, dass zunehmend Flüchtlinge von Syrien, wo Polio-Erkrankungen auftreten, nach Deutschland kommen, sind entsprechende medizinische Maßnahmen gleich nach der Einreise von großer Bedeutung.

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Viele immigrierende Kinder (Flüchtlingskinder, aber auch Migrantenkinder aus anderen Nicht-EU-Ländern sowie Armutsflüchtlinge aus EU-Ländern) bringen Krankheiten mit, die sofortiger Behandlung bedürfen. Auch müssen erforderliche Impfungen nachgeholt werden, da viele Kinder und Jugendliche in ihren Ursprungsländern unzureichend medizinisch versorgt worden sind. „Diese Kinder müssen dringend besser versorgt werden – und zwar gleich nach der Einreise“, betont Prof. Manfred Gahr, Generalsekretär der DAKJ.

„Geeignete medizinische Maßnahmen für immigrierende Kinder gleich nach der Einreise zu treffen ist auch angesichts der zunehmenden Impfmüdigkeit in Deutschland von großer Bedeutung“, so Gahr weiter. Das Hineintragen neuer Krankheiten könnte im schlimmsten Fall dazu führen, dass längst bekämpfte Krankheiten hier wieder Einzug halten.
Entsprechende Warnungen, dass beispielsweise Flüchtlinge aus Syrien wieder aufgetretene Poliomyelitis-Erkrankungen nach Deutschland einschleppen könnten, kamen bereits von Seiten des Robert Koch-Instituts sowie von dem Bundesverband Polio Selbsthilfe e.V.

Die Kommission für Infektionskrankheiten und Impffragen der DAKJ unter Vorsitz von Prof. Dr. Ulrich Heininger hat eine ausführliche Anleitung und Stellungnahme herausgegeben, in der geeignete medizinische Maßnahmen für immigrierende Kinder und Jugendliche aufgeführt werden, zu lesen auf der Homepage der DAKJ hier.

„Wir fordern die zuständigen Kostenträger auf, die Erstattung dieses medizinischen Untersuchungsprogramms verbindlich zu regeln“, so DAKJ-Kommissionssprecher Prof. Heininger.

Die DAKJ setzt sich dafür ein, dass auch Flüchtlinge eine unkomplizierte medizinische Versorgung erhalten, die ausreichend finanziert werden muss. „Alle Kinder und Jugendliche haben laut Artikel 3 zum Wohl des Kindes und Artikel 24 zur Gesundheitsvorsorge der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf eine bestmögliche medizinische Versorgung“, betont DAKJ-Generalsekretär Prof. Manfred Gahr.

www.dakj.de
 

28.04.2014

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