DGA
Patientenrecht auf ärztliche Zweitmeinung
Das neue GKV-Versorgungsstärkungsgesetz sieht in § 27b einen regelhaften Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung vor. Bei bestimmten planbaren, sogenannten mengenanfälligen Eingriffen haben Versicherte nun das Recht eine zweite unabhängige Meinung einzuholen.
Der behandelnde Arzt muss den Patienten bei Eingriffen auf dieses neue Recht hinweisen, so kann sich dieser sicher sein, dass nur tatsächlich notwendige Operationen durchgeführt werden.
Die Deutsche Gesellschaft für Angiologie - Gesellschaft für Gefäßmedizin unterstützt als Fachgesellschaft die Patientensicherheit und Patientensouveränität und bietet auf ihrer Webseite eine neue Datenbank für Gefäßpatienten an, die ihr Recht auf eine Zweitmeinung nutzen möchten. Dort finden sich bundesweit Angiologen und Gefäßmediziner, die für eine zweite unabhängige Meinung zur Verfügung stehen. Für bevorstehende offene und endovaskuläre Eingriffe arterieller und venöser Art sowie für Interventionen bei arteriellen Gefäßerkrankungen an den Halsschlagadern, der Aorta, den Nieren- und Viszeralgefäßen und den peripheren Arterien am Bein stellt die Datenbank qualifizierte Gefäßspezialisten zusammen. Für die bedeutsamen und oft kritisch diskutierten Fragestellungen der Gefäßmedizin zur asymptomatischen Carotisstenose, dem asymptomatischen Bauchaortenaneurysma und zur geplanten Beinamputation (Majoramputation) finden Versicherte hier wichtige Adressen von Gefäßpraxen und -kliniken.
Fragen zur Blutverdünnung und Trombophiliediagnostik bei arteriellen und venösen Thrombosen gehören ebenso zum Fachgebiet der Spezialisten. Für die häufig vorkommenden Gefäßkrankheiten wie die tiefe und oberflächliche Beinvenenthrombose, Lungenembolie und Krampfadern wie auch für das diabetische Fußsyndrom, chronische Wunden an den Beinen und für Lymphgefäßerkrankungen finden Patienten auf der DGA-Webseite qualifizierte Ansprechpartner, um eine zweite Meinung einzuholen. Darüber hinaus geben diese Auskünfte zur medizinischen Beratung und zum Risikomanagement.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Angiologie
Die Arztdatenbank zur Zweitmeinung finden Sie unter: www.dga-gefaessmedizin.de
Den Paragraphen 27b zur Zweitmeinung finden Sie hier: www.bmg.bund.de
23.05.2016