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Welche Chance die Einführung der ePA für Krankenhäuser bietet

Gerrit Schick, Head of Health Informatics, Philips GmbH Market DACH, spricht über die elektronische Patientenakte und die Möglichkeiten, die die ePA Krankenhäusern bietet.

"Für klinische Versorger kann die Einführung der elektronischen Patientenakte Mehrwerte bieten, die über die Nutzung der standardisierten Patientendaten hinausgehen – wenn sie als Startschuss für eine zukunftsorientierte, übergreifende IT-Infrastruktur gesehen wird.

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Gerrit Schick, Head of Health Informatics, Philips GmbH Market DACH
Quelle: Philips

Die elektronische Patientenakte (ePA) stellt eine wichtige Zäsur für das deutsche Gesundheitswesen dar. Während sich einzelne Krankenkassen schon in der Vergangenheit an eigenen elektronischen Gesundheitsakten versucht haben, bedeutet die Einführung der standardisierten ePA als zentrale Anwendung der Telematikinfrastruktur eine deutschlandweite, sektorenübergreifende Vernetzung für alle Versorger. Dabei wollen auch wir als IT-Partner unseren Teil dazu beitragen sie durch unsere Erfahrungen im Austausch mit Anwenderinnen und Anwendern praxistauglich zu machen.

Auch wenn die Anwendungsfälle in diesem Jahr noch begrenzt sind – aktuell können nur Arzt- und Entlassungsbriefe sowie Befunde erfasst werden – sehe ich die Einführung sehr positiv und als einen wichtigen Schritt für die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Zum einen, weil der Austausch von Gesundheitsdaten und damit die Bedeutung dieser Informationen für Prävention, Diagnostik und Therapie in den Mittelpunkt gerückt wird. Durch die Möglichkeit für Patientinnen und Patienten, ihren behandelnden Fachkräften bereits gesammelte Ergebnisse abrufbereit zur Verfügung stellen zu können, können perspektivisch unnötige Mehrfachuntersuchungen sowie Fehler in der Diagnose vermieden und Entscheidungen verbessert werden. Ganz zu schweigen von den Papierbergen, die durch die digitalen Berichte obsolet werden. Zum anderen werden Anreize geschaffen, klarere Strukturen für eine interdisziplinäre Vernetzung und einen strukturierten Austausch der Leistungserbringer herzustellen.

Den übergreifenden Prozessen gehört die Zukunft

Fundamentaler Bestandteil für die Digitalisierung der klinischen Gesundheitsversorgung ist Interoperabilität – sicherlich ein Grund, dass sie auch in der Förderrichtlinie des Krankenhauszukunftsgesetzes aufgenommen wurde. Informationen müssen abteilungs- und sektorenübergreifend ausgetauscht werden können. Dies fängt schon innerhalb der Krankenhäuser an, bei denen die einzelnen Stationen und Fachbereiche mit unterschiedlichen IT-Lösungen verschiedener Hersteller arbeiten und einem einfachen interdisziplinären Arbeiten entlang des Behandlungspfades so oftmals ein Riegel vorgeschoben wird. Warum also die Integration der ePA, die in ihrem Grundgedanken auf Vernetzung ausgelegt ist, nicht als Anlass nutzen, um IT ganzheitlich und interoperabel zu denken?

Vernetzungsplattformen, wie wir sie anbieten, werden aus meiner Sicht für den Datenaustausch perspektivisch alternativlos sein

Gerrit Schick

Um den aktuellen gesetzlichen Anforderungen zu genügen, reicht derzeit oft ein ePA-Modul für das bestehende Krankenhausinformationssystem. Eine lediglich „sanktionsverhindernde“ Herangehensweise ist meiner Meinung nach in vielerlei Hinsicht zu kurz gesprungen: Zwar hat die ePA 1.0 als Startschuss noch einen begrenzten Funktionsumfang, doch entsprechend der Roadmap wird sich dieser in den kommenden Jahren sukzessive erweitern. Statt dann immer und immer wieder neue Tools, Plugins oder Schnittstellen lizensieren und integrieren zu müssen, sollten Krankenhäuser schon jetzt nachhaltiger denken.

Hier kommt unser Ansatz ins Spiel: Über die Interoperabilitätsplattform können die verschiedenen Systeme eines Krankenhauses herstellerunabhängig miteinander harmonisiert werden, wie ein Dolmetscher, der unterschiedliche Lösungen die gleiche Sprache sprechen lässt – und es so auch den Anwenderinnen und Anwendern erleichtert, damit zu arbeiten und Daten miteinander auszutauschen. Gleichzeitig lassen sich hierüber die vom Gesetzgeber geforderten ePA-Schnittstellen mit den vorhandenen Basissystemen verbinden. Solche Vernetzungsplattformen, wie wir sie anbieten, werden aus meiner Sicht für den Datenaustausch perspektivisch alternativlos sein. Zudem bieten sie in Sachen Prozessoptimierung und Gesundheitsergebnisse Mehrwerte, die weit über die Akte und ihre standardisierten Patientendaten hinausgehen.

Mit Sicherheit und Perspektive

Ein Aspekt, der auch in der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte viel diskutiert wird, ist Datenschutz oder vielmehr Datensicherheit. Diese Bedenken muss man ernst nehmen, zugleich aber auch deutlich machen, dass sich die Akteure des Gesundheitswesens dieser Vorbehalte genauso wie der realen Risiken bewusst sind und diesen begegnen. Der Gesetzgeber hat versucht, dies im Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) zu berücksichtigen, das Voraussetzung für die Einführung der elektronischen Patientenakte war. Als Resultat wurde die ePA Patienten-seitig mit einem mehrfachen Opt-In-Verfahren versehen: Das bedeutet, dass die persönlichen Einrichtung der Akte nicht nur aktiv beantragt werden muss (in manchen Fällen sogar vor Ort in der Geschäftsstelle der jeweiligen Krankenkasse), sondern auch die wiederholte Einwilligung für das Befüllen mit und den Zugriff auf die einzelnen Patientendaten erforderlich ist. Der Sachverständigenrat Gesundheit hat sich vor Kurzem in seinem Gutachten zur Digitalisierung für Gesundheit durchaus kritisch zu diesem Prozess geäußert und befürchtet, „dass eine so grundlegende Leistung der Gesundheitsversorgung mit all ihren Potenzialen und Chancen von zu wenigen genutzt wird“.

Wie immer ist hier ein Abwägen der Datenschutzvorbehalte mit dem Nutzen, den ein sicheres, aber unkompliziertes Verwenden der Daten mit sich bringt, notwendig und ich hoffe, dass wir in Zukunft noch mehr Vertrauen im Umgang mit diesen schaffen können. Denn die Sicherheit der sensiblen Gesundheitsdaten ist für die Anbieterinnen und Anbieter von Gesundheitsversorgung zu Recht ein absolut kritischer Faktor; Cybersecurity nimmt einen Schwerpunkt bei allen Digitalisierungsaktivitäten ein. Schließlich gelten für viele Krankenhäuser als Teil der kritischen Infrastruktur klar formulierte gesetzliche Richtlinien. Diese müssen schon bei der Entwicklung der eingangs angesprochenen IT-Systeme und -Lösungen beachtet werden. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, verfolgen wir konsequent einen „Security-by-Design“-Angang, der auch nach der Implementierung von Hard- und Software durch ständige Upgrades und eine proaktive Überwachung von entstehenden Sicherheitsbedrohungen ergänzt wird.

Die ePA steht also fast schon stellvertretend für vieles, was mit einem digitaleren Gesundheitswesen erreicht werden kann: eine aktivere Einbindung von Patientinnen und Patienten, einen standardisierten und vereinfachten Austausch von Daten, die engere Vernetzung über Sektoren, Disziplinen und Abteilungen hinweg und letztendlich eine Verbesserung sowohl der Kosteneffizienz als auch der Versorgungsqualität. Dafür muss sie jedoch praxisnah und umsetzbar weiterentwickelt werden, um sowohl auf Seiten der Patientinnen und Patienten als auch bei Versorgerinnen und Versorgern zu breiter Akzeptanz, Adaption und damit zu einer wirklichen Nutzung zu führen. Ich bin froh, dass wir jetzt loslegen, die ePA ausprobieren und gegebenenfalls nachsteuern können. Denn auch wenn sie in ihrer jetzigen Form noch nicht annähernd das Potenzial ihrer Vision erreicht, stellt sie genau wie das Krankenhauszukunftsgesetz schon heute die Weichen, um die Digitalisierung der klinischen Versorgung langfristig und mit Perspektive voranzutreiben."

Weitere Informationen zur ePA-Anbindung von Philips erhalten Sie unter 

www.philips.de/epa

03.09.2021

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