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Weg vom Beatmungsgerät: Lungenärzte begrüßen Gesetzesentwurf
Mit dem Gesetzesentwurf zum „Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz“ will Gesundheitsminister Jens Spahn die Versorgung der Betroffenen deutlich verbessern und die Fehlentwicklungen und Fehlanreize der letzten Jahre korrigieren.
Der Gesetzesentwurf(PDF) folgt weitestgehend den Forderungen der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP). Die DGP hatte sich für eine nachhaltige Änderung der Versorgungsstruktur von intensivpflegebedürftigen Langzeitbeatmeten sowohl im stationären und als auch im ambulanten Sektor stark gemacht, um unnötige Beatmungen zu vermeiden, die dem Patienten entscheidende Lebensqualität nimmt und das Gesundheitssystem wirtschaftlich stark belastet. Den neuen Gesetzesentwurf begrüßen die DGP sowie der Verband pneumologischer Kliniken e.V. (VPK) und fordern seine schnelle Umsetzung.
Viele Menschen bleiben unnötig 24 Stunden am Tag an ihr Beatmungsgerät gebunden, und das, obwohl die Erfolgsaussichten einer Beatmungsentwöhnung in spezialisierten Weaning-Zentren sehr gut sind
Jens Geiseler
Fehlentwicklungen und Fehlanreize führen zu einem enormen Anstieg der Zahl der nicht-invasiv und invasiv dauerhaft beatmeten Patienten in Deutschland. „Viele der Patienten werden von Intensivstationen, in denen die Akutbehandlung durchgeführt wurde, in die Langzeitbeatmung entlassen, ohne dass eine Entwöhnbarkeit von dem Beatmungsgerät ausreichend überprüft wurde“, erklärt Professor Dr. med. Michael Pfeifer, Präsident der DGP. „Die Entwöhnung vom Beatmungsgerät, das sogenannte Weaning, kann in vielen Kliniken aufgrund fehlender Intensiv-Kapazitäten und nicht vorhandener Expertise nicht ausreichend und nicht qualitativ hochwertig durchgeführt werden“, ergänzt Pfeifer. „Das führt dazu, dass viele Patienten nach Entlassung außerklinisch weiter beatmet werden, teilweise ohne ausreichende Betreuung durch entsprechend ausgebildete Ärzte.“
„Viele Menschen bleiben so unnötig 24 Stunden am Tag an ihr Beatmungsgerät gebunden, und das, obwohl die Erfolgsaussichten einer Beatmungsentwöhnung in spezialisierten Weaning-Zentren sehr gut sind“, sagt Dr. med. Jens Geiseler, Sprecher des WeanNet – ein von der DGP initiiertes Kompetenznetzwerk von Zentren, die sich auf die Entwöhnung vom Beatmungsgerät spezialisiert haben. „In den mittlerweile 46 im WeanNet von der DGP zertifizierten Entwöhnungszentren konnten zwei Drittel der behandelten Patienten erfolgreich vom Beatmungsgerät entwöhnt werden“, betont der Experte. Knapp ein Fünftel braucht keine invasive Beatmung über die Luftröhre mehr, sondern konnten mit einer nicht-invasiven Methode, zum Beispiel einer Atemmaske, weiter behandelt werden. Patienten, die eigenständig oder mit einer Atemmaske atmen, haben eine höhere Lebensqualität, ohne dass gesundheitliche Nachteile entstehen.
Der neue Gesetzesentwurf folgt den in den letzten Jahren von der DGP immer wieder vorgebrachten Empfehlungen, die Entwöhnungsbehandlung in den Kliniken effektiver zu strukturieren und zu regeln, die bundesweit bestehenden Weaning-Zentren zu stärken und erhöhte, einheitliche Qualitätsanforderungen an die ambulante Intensivpflege vorzugeben. Kritisch sieht die DGP jedoch die weitgehende Streichung der Eins-zu-eins-Versorgung der Patienten zu Hause, die für viele – vor allem jungen Patienten – trotz der Schwere der Erkrankung, ein lebenswertes Leben ermöglicht. „Die DGP – ebenso wie der Verband pneumologischer Kliniken – begrüßen und unterstützen diesen Gesetzesentwurf grundsätzlich und ausdrücklich – insbesondere in Hinblick auf die Lebensqualität der Betroffenen“, so der DGP-Präsident.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP)
21.08.2019