News • Experten befürworten Wunsch von Bundesrat

Versorgungsqualität in der Geburtshilfe verbessern

Die Forderung des Bundesrats, ein zukunftsfähiges Vergütungssystem für die Kinder- und Jugendmedizin zu etablieren, das die erhöhten Qualitäts- und Personalbedarfe in der Geburtshilfe und der kinderchirurgischen Versorgung zu berücksichtigen, stößt bei der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG e. V.) auf offene Ohren:

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Prof. Anton J. Scharl

Bildquelle: DGGG/privat

„In erster Linie kommt es darauf an, dass in jeder Geburtshilfe-Abteilung eine entsprechende Infra- und Personalstruktur gegeben ist, die den Anspruch der Schwangeren an eine sichere Versorgung auch gewährleistet“, kommentiert DGGG-Präsident Prof. Anton J. Scharl. Vor dem Hintergrund des chronischen Personalmangels bestehe die Herausforderung im Jahr 2021 darin, dass schwangere Frauen in ruhiger, persönlicher und vertrauensvoller Atmosphäre sicher entbinden könnten. Prof. Scharl: „Es geht hier um die Gewissheit, dass für sie und ihre Kinder in jeder Situation rechtzeitig kompetente medizinische Hilfe verfügbar ist, sollten während der Geburt Komplikationen auftreten. Krankenhäuser und Abteilungen sind dafür aber nur die Hüllen. Entscheidend ist das kompetente Personal in ausreichender Zahl.“ Hierzu zählen in erster Linie Hebammen und Frauenärzte, genauso wichtig sei aber das Pflegepersonal, welches die Mütter und Kinder nach der Geburt betreut und unterstützt.

Selbst die qualifiziertesten und engagiertesten KollegInnen können nicht rund um die Uhr verfügbar sein. Letztlich stehen hinter medizinischem Personal keine Maschinen sondern Menschen

Anton J. Scharl

„Strukturqualität“ sei aus Sicht des DGGG-Präsidenten der entscheidende Faktor. Das bedeutet, es komme in erster Linie nicht darauf an, jede Geburtshilfe-Abteilung um jeden Preis zu erhalten. Vielmehr gehe es darum, dass in jeder Geburtshilfe-Abteilung eine entsprechende Infra- und Personalstruktur gegeben ist, die den Anspruch der Schwangeren an eine sichere Versorgung auch gewährleistet. Engagiertes und exzellentes Fachpersonal finde sich auch in kleinen Abteilungen. „Aber es muss in ausreichender Kopfzahl ständig und sofort vorgehalten werden können. Denn selbst die qualifiziertesten und engagiertesten KollegInnen können nicht rund um die Uhr verfügbar sein. Letztlich stehen hinter medizinischem Personal keine Maschinen sondern Menschen“, konstatiert Prof. Scharl.

Entscheidend wäre aus DGGG-Perspektive eine Diskussion darüber, wie die Versorgungsqualität flächendeckend aufrechterhalten oder wiederhergestellt werden kann. Das beinhaltet eine Planung, die den Bedarf definiert und dann Lösungen sucht, diesen Bedarf flächendeckend zu erfüllen. Das wird dann auch bedeuten, dass in manchen dünn besiedelten Regionen Zuschüsse nötig sind, um Geburtshilfe-Abteilungen zu erhalten. „Mit Geld kann nicht jedes Problem gelöst werden“, warnt Prof. Scharl. Qualität habe mit Erfahrung zu tun und Erfahrung auch mit der Fallzahl. Qualifiziertes Personal müsse auch im Training bleiben und Geburtshilfe lasse sich nur bedingt im Labor trainieren. Dabei komme es nur teilweise auf die Kompetenz einer einzelnen Fachperson an. Sehr wichtig sei dagegen, dass die Abläufe bei der Zusammenarbeit verschiedener Disziplinen geübt und trainiert sind. Das bedeutet, dass für die Qualität einer Geburtsklinik auch die Zahl der Geburten ein Faktor ist. Es gäbe Hinweise darauf, dass es in sehr kleinen Abteilungen relativ häufiger zu Komplikationen kommt. Nicht, weil das Personal schlechter wäre, sondern aufgrund von Strukturdefiziten, die Einschränkungen bei der sofortigen und der Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit der Fachkräfte bedingen.

Der Beschluss des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet nun, wann sie sich mit der Forderung befasst. 


Quelle: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe

23.07.2021

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