Telemedizin verbessert Schlaganfallversorgung auf dem Land

Jährlich ereignen sich in Deutschland über 250 000 Schlaganfälle. Nur durch eine umgehende Behandlung lassen sich Folgeschäden wie bleibende Behinderungen vermeiden. Doch in ländlichen Regionen ist der Weg zur nächsten Klinik mit einer Schlaganfall-Spezialstation (Stroke Unit) häufig sehr weit. Telemedizinische Strukturen können hier Abhilfe schaffen.

Professor Dr. Rüdiger von Kummer
Professor Dr. Rüdiger von Kummer

Ein Schlaganfall ist immer ein Notfall – es zählt jede Minute. „Behinderung und Tod lassen sich nur verhindern, wenn wir in den ersten Stunden nach Auftreten der Symptome mit der Behandlung beginnen. In ländlichen Regionen mit weiten Wegen zum nächsten Schlag-anfallzentrum ist eine schnelle Diagnosestellung und Therapie oftmals schwer umzusetzen“, erklärt Professor Dr. med. Rüdiger von Kummer, Direktor der Abteilung Neuroradiologie am Universitätsklinikum Dresden sowie des Dresdner Universitäts-SchlaganfallCentrums (DUSC). Eine telemedizinische Anbindung kleiner regionaler Krankenhäuser an große Zentren mit Schlaganfallspezialisten kann die Versorgungssituation verbessern.

So versorgt zum Beispiel das Dresdner Universitäts-SchlaganfallCentrum mit dem Schlaganfallnetz Ostsachsen (SOS) 1,7 Millionen Menschen. Es bietet kooperierenden Kliniken eine telemedizinische Beratung für Schlaganfallpatienten an. Spezialisierte Neurologen stehen rund um die Uhr bereit, um Telekonsultationen mit Hilfe einer Videoverbindung durchzuführen. Der Neuroradiologie am Universitätsklinikum Dresden fällt dabei die Aufgabe zu, die Neurologen des SOS-Netzes in der Interpretation der CT- und MRT-Aufnahmen auszubilden und zu überwachen. Patienten, bei denen eine aufwendige Diagnostik oder akute Eingriffe an den hirnversorgenden Arterien notwendig sind, werden in das Universitätsklinikum verlegt. „Das erste Telemedizinprojekt dieser Art – TEMPIS in Bayern – hat klar gezeigt, dass durch diese elektronisch vernetzte Versorgung weniger Menschen infolge eines Schlaganfalls behindert bleiben oder sterben“, erklärt von Kummer.
 

28.03.2011

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