Labormedizin: Honorierung veränderten Strukturen anpassen
Die laborärztliche Versorgung hat sich in den letzten Jahren grundlegend verändert. Innovative Analysemethoden einerseits und der Aufbau von IT-Infrastrukturen andererseits erlauben eine Krankheitsdiagnostik in zuvor nie gekannter Genauigkeit, Qualität und Geschwindigkeit. Darauf hat der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) in Berlin aus Anlass des morgigen Welttags des Labors aufmerksam gemacht.
Diese rasanten Strukturveränderungen spiegelten sich jedoch bis heute nicht in den Vergütungsstrukturen wider, betonte der BDL-Vorsitzende Dr. Andreas Bobrowski, was sich mittelfristig negativ auf die bisher flächendeckende Versorgung auswirke. Daher sei eine Reform unabdingbar. Wie Bobrowski sagte, müsse es dabei zuvörderst darum gehen, die vorhandenen Mittel noch besser für die labormedizinische Versorgung in unserem Lande einzusetzen.
Welche Optionen es dafür gibt, das hat das Institut für Mikrodaten-Analyse (IfMDA) in einem Gutachten erarbeitet. Wie sein Leiter, Dr. Thomas Drabinski, betonte, laufen sie zum einen auf eine Umschichtung der Gelder in qualitätssteigernde Maßnahmen hinaus, zum anderen rücken sie die Patientenversorgung wieder stärker in den Mittelpunkt.
Erreicht werden soll dies unter anderem, indem wirkungslos gewordene Instrumente der Ausgabensteuerung abgeschafft und freiwerdende Mittel zur Honorierung von qualitätssichernden Maßnahmen eingesetzt werden. Drabinski nannte in diesem Zusammenhang den sogenannten Wirtschaftlichkeitsbonus. Der summiert sich auf 290 Millionen Euro für Haus- und Fachärzte, von denen ihnen umso mehr bleibt, je weniger Laborleistungen sie veranlassen. Dieses Geld sollte ihnen besser zum Beispiel in Form einer Präanalytik-Pauschale zugutekommen, mit denen die Güte der Probengewinnung und -vorbereitung und damit die Aussagekraft der Untersuchung verbessert werden kann.
Da außer den rund 1000 Laborärzten in Deutschland auch Fach- und Hausärzte Laborleistungen erbringen und dafür etwa die Hälfte aller Laborausgaben aufgewendet wird, unterscheidet das Gutachten Maßnahmen, die alle Ärzte betreffen und solche, die nur Labor- oder Nicht-Laborärzte berühren.
Um der Systemrelevanz der Laboratoriumsmedizin als essentiellem Leistungsträger für eine flächendeckende ambulante Versorgung in Deutschland gerecht zu werden, schlägt das IfMDA vor, die labormedizinischen Leistungen aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung herauszunehmen und als extrabudgetäre Leistung zu vergüten. Damit lasse sich auch der arztinterne Honorar-Verteilungskampf beenden, betonte Drabinski. Rasenmähermethoden zur Ausgabenbegrenzung, wie der derzeitige pauschale Abzug von knapp zehn Prozent von den durchlaufenden technischen Kosten, sollen abgeschafft werden.
Zu den Reformoptionen zählt auch, die eigentliche ärztliche Leistung klarer von der technischen Kostenerstattung zu trennen, die bisher zur Quersubventionierung der Personalkosten herangezogen wird. Dazu soll der Arztlohn für Labormediziner dem von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ermittelten durchschnittlichen Niveau angepasst werden. Im Gegenzug sollen die im Laborbereich dominierenden technischen Kosten, etwa für Geräte und Reagenzien, analysiert und die Kostenstrukturen neu bewertet werden. Dabei könne auch auf unterschiedliche Größe und Struktur der Labore Rücksicht genommen werden.
Um eine solide Basis für die Neubewertung der laborärztlichen Leistungen zu schaffen, hat der BDL in enger Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eine Kosten-Rechnungsstudie erarbeiten lassen. Mit dem Reformgutachten einerseits und der Kosten-Rechnungsstudie andererseits will der BDL – so sein Vorsitzender Bobrowski – eine sachliche Diskussion zur Weiterentwicklung der Labormedizin in Deutschland anstoßen und einen Beitrag zu Sicherung der flächendeckenden Versorgung leisten.
Quelle: Berufsverband Deutscher Laborärzte
29.04.2016