Erlanger Samenbank sichert 100 Jahre Zuordnung

Damit die Zuordnung von Spendern und deren Kindern lebenslang gewährleistet bleibt, hat der ärztliche Leiter der Erlanger Samenbank, Dr. med. Andreas Hammel, 2003 zusammen mit dem Erlanger Notar Dr. Alexander Martini ein innovatives, einzigartiges Dokumentationssystem entwickelt, welches das Wissen um die Abstammung jedes Spenderkindes auf 100 Jahre sichert.

Bild:Helene Souza/ pixelio.de
Bild:Helene Souza/ pixelio.de

Das Erlanger Notarmodell ist das derzeit einzige Dokumentationsmodell zur Spendersamenbehandlung in Deutschland, welches sowohl von der Bayerischen Landesärztekammer als auch der Bundesärztekammer anerkannt ist und hat somit Vorbildcharakter.

Gerade im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Hamm im Prozess stellt die Erlanger Samenbank fest: Transparenz und Sicherheit für alle Beteiligten haben hier stets die höchste Priorität. die Rechte von Wunscheltern und Spenderkindern, aber auch der Spender selbst in gleichem Maße zu achten und zu gewährleisten", so der ärztliche Leister Dr. Andreas Hammel.

Transparenz in allen Fragen der Dokumentation, Vertragsgestaltung und Aufklärung gehören zum Selbstverständnis der Erlanger Samenbank – neben unverändert höchsten Ansprüchen an die Samenqualität.

So wurden von Beginn an alle Spender intensiv darüber aufgeklärt, dass ihnen keine Anonymität zugesichert werden kann. Alle Spender der Erlanger Samenbank handeln im vollen Bewusstsein dessen und sind bereit, sich zu einem späteren Zeitpunkt mit einem Kind, spätestens ab dessen Erreichen des 18. Lebensjahrs, zu treffen, sollte das Kind diesen Wunsch äußern. Die meisten Spender sehen dies nicht als lästige Pflicht, sondern als Selbstverständlichkeit.

Auf Seiten des Gesetzgebers bleibt umso mehr zu tun, um der Samenspende in Deutschland einen für alle Beteiligten sicheren Rahmen zu geben:

1. Wir fordern, dass die Dokumentation der Spenderdaten in eine staatlich finanzierte Einrichtung übertragen wird (z.B. ähnlich dem deutschen Krebsregister).

Spenderkinder das Auskunftsrecht über ihre genetische Herkunft wahrnehmen
können.

3. Wir fordern, dass Samenspender gesetzlich vor Unterhaltsforderungen von Müttern oder Spenderkindern geschützt werden.

4. Wir fordern, dass lesbische Paare in eingetragener Lebensgemeinschaft bei der Spendersamenbehandlung verschiedengeschlechtlichen Paaren rechtlich gleichgestellt werden, da wissenschaftlich bewiesen ist, dass Kinder in gleichgeschlechtlichen Beziehungen ebenso glücklich aufwachsen.
 

06.02.2013

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