Ambulantes Operieren bald nicht mehr möglich?

Die ab 2009 geltende neue Honorarsystematik für alle Vertragsärzte wird im Bereich des ambulanten Operierens in einigen Bundesländern der BRD zu Verlusten von bis zu 23 Prozent führen, befürchten die niedergelassenen Narkoseärzte. In anderen Bundesländern würde das bisherige Niveau allenfalls gehalten. Die KONA, die Kommission der niedergelassenen Anästhesisten im Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA), warnt deshalb: Wenn nicht unverzüglich eine angemessene Honorierung von ambulanten Operationen und Anästhesisten eingeleitet wird, ist die wohnortnahen Versorgung für ambulante Operationen massiv gefährdet. Mehr als 10.000 Arbeitsplätzen stehen auf dem Spiel.

Foto: DAK/Scholz
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Dieses haben Musterrechnungen der Kommission niedergelassener Anästhesisten (KONA), der Vertretung der niedergelassenen Anästhesisten im Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA) ergeben. Demnach wird eine Leistenbruchoperation in Bayern (Narkose, Operation und Aufwachraum zusammen) statt bislang 721,00 EURO, ab dem 1. Januar 2009 nur noch 569,80 EURO erbringen, bei Bandscheibenoperationen wären es 220,12 EURO weniger, was einem Verlust von circa 21 Prozent entspricht.
Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen seien aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen zu treffen, um die Ambulanten Operationen und Anästhesien angemessen zu honorieren zumal die Honorarreform medienwirksam als Honorarsteigerung um 10 Prozent verkauft wurde.
Auf einer Krisensitzung der KONA in Mannheim am 28.11.2008 wurde darauf hingewiesen, dass in Deutschland jährlich etwa vier Millionen ambulante Operationen allein von niederge-lassenen Vertragsärzten durchgeführt werden.
Hinzu kämen noch die ambulanten Operationen in den von dieser Honorarkürzung gleichermaßen betroffenen Krankenhäusern. Ambulante Operationen hätten ohne Qualitäts-verlust zu erheblichen Einsparungen geführt. Bei angemessener Honorierung könnte dieser Bereich noch deutlich wachsen, was zu weiteren Einsparungen von mehr als zwei Milliarden Euro führen würde. Sollten die Verantwortlichen nicht umgehend handeln, so warnen die Fachleute des BDA, könnten nicht nur die bisher durchgeführten Narkosen, sondern auch
Narkosen bei Kleinkindern und Behinderten in der Zahnmedizin und bei endoskopischen Untersuchungen nicht mehr im notwendigen Umfang vorgenommen werden.

Info:
Die KONA ist die Kommission der 17 regionalen Ländervertreter der niedergelassenen Anästhesisten innerhalb des Berufsverbandes der Anästhesisten (BDA). Die Kommission besteht seit 15 Jahren und repräsentiert rund 3.000 niedergelassene Narkoseärzte in Deutschland.

02.12.2008

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