Ambulantes Operieren bald nicht mehr möglich?

Die ab 2009 geltende neue Honorarsystematik für alle Vertragsärzte wird im Bereich des ambulanten Operierens in einigen Bundesländern der BRD zu Verlusten von bis zu 23 Prozent führen, befürchten die niedergelassenen Narkoseärzte. In anderen Bundesländern würde das bisherige Niveau allenfalls gehalten. Die KONA, die Kommission der niedergelassenen Anästhesisten im Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA), warnt deshalb: Wenn nicht unverzüglich eine angemessene Honorierung von ambulanten Operationen und Anästhesisten eingeleitet wird, ist die wohnortnahen Versorgung für ambulante Operationen massiv gefährdet. Mehr als 10.000 Arbeitsplätzen stehen auf dem Spiel.

Foto: DAK/Scholz
Foto: DAK/Scholz

Dieses haben Musterrechnungen der Kommission niedergelassener Anästhesisten (KONA), der Vertretung der niedergelassenen Anästhesisten im Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA) ergeben. Demnach wird eine Leistenbruchoperation in Bayern (Narkose, Operation und Aufwachraum zusammen) statt bislang 721,00 EURO, ab dem 1. Januar 2009 nur noch 569,80 EURO erbringen, bei Bandscheibenoperationen wären es 220,12 EURO weniger, was einem Verlust von circa 21 Prozent entspricht.
Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen seien aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen zu treffen, um die Ambulanten Operationen und Anästhesien angemessen zu honorieren zumal die Honorarreform medienwirksam als Honorarsteigerung um 10 Prozent verkauft wurde.
Auf einer Krisensitzung der KONA in Mannheim am 28.11.2008 wurde darauf hingewiesen, dass in Deutschland jährlich etwa vier Millionen ambulante Operationen allein von niederge-lassenen Vertragsärzten durchgeführt werden.
Hinzu kämen noch die ambulanten Operationen in den von dieser Honorarkürzung gleichermaßen betroffenen Krankenhäusern. Ambulante Operationen hätten ohne Qualitäts-verlust zu erheblichen Einsparungen geführt. Bei angemessener Honorierung könnte dieser Bereich noch deutlich wachsen, was zu weiteren Einsparungen von mehr als zwei Milliarden Euro führen würde. Sollten die Verantwortlichen nicht umgehend handeln, so warnen die Fachleute des BDA, könnten nicht nur die bisher durchgeführten Narkosen, sondern auch
Narkosen bei Kleinkindern und Behinderten in der Zahnmedizin und bei endoskopischen Untersuchungen nicht mehr im notwendigen Umfang vorgenommen werden.

Info:
Die KONA ist die Kommission der 17 regionalen Ländervertreter der niedergelassenen Anästhesisten innerhalb des Berufsverbandes der Anästhesisten (BDA). Die Kommission besteht seit 15 Jahren und repräsentiert rund 3.000 niedergelassene Narkoseärzte in Deutschland.

02.12.2008

Mehr zu den Themen:

Verwandte Artikel

Photo

Artikel • Schnelligkeit und Präzision versus Vertrauen und Verantwortung

„KI darf nicht durch übermäßige Regulierungsanforderungen behindert werden“

Wird künstliche Intelligenz (KI) künftig den Menschen ersetzen? Für Prof. Dr. Steffen Augsberg ist das nicht nur unvermeidlich, sondern sogar wünschenswert, zumindest in manchen Bereichen. In…

Photo

News • Reduzierung von Ressourcenverbrauch

Gutachten: Hygienevorgaben für Arztpraxen anpassen

Anforderungen zur Hygiene im ambulanten Bereich sind auf Krankenhäuser ausgelegt – in Arztpraxen können sie allerdings zu unnötigem Verbrauch von Ressourcen führen, zeigt ein neues Gutachten.

Photo

News • Medizinprodukt zur Unterstützung klinischer Entscheidungen

EU-Zulassung für erstes medizinisches KI-Tool

Das LLM-basierte System "Prof. Valmed" hat als erstes KI-Tool die Zertifizierung als Medizinprodukt der Risikoklasse IIb für die Europäische Union durch eine Benannte Stelle abgeschlossen.

Newsletter abonnieren