Schlaganfälle schon im Rettungswagen behandeln?

Jährlich ereignen sich in Deutschland über 250 000 Schlaganfälle. Nur durch eine umgehende Behandlung lassen sich Folgeschäden wie bleibende Behinderungen vermeiden. Die Thrombolyse, kurz Lyse, ist die einzige zugelassene medikamentöse Therapie nach einem akuten Schlaganfall. Sie darf aber nur in den allerersten Stunden nach Auftreten der Symptome zum Einsatz kommen. Doch viele Betroffene erreichen die Klinik zu spät, um mit einer Thrombolyse behandelt werden zu können.

Ob und wann es sinnvoll ist, die Lyse bereits in speziell ausgerüsteten Rettungswagen durchzuführen, untersuchen Ärzte und Wissenschaftler derzeit im Rahmen zweier Forschungsprojekte. Das Thema ist ein Schwerpunkt einer Pressekonferenz der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft (DSG) am 24. Mai 2011 in Hamburg. Diese findet im Vorfeld der European Stroke Conference (ESC) statt.

Bei einer Lysetherapie lösen Ärzte das Blutgerinnsel im Gehirn, das den Schlaganfall verursacht hat, medikamentös auf. „Wir können das Medikament aber nur innerhalb eines sehr kurzen Zeitfensters von maximal viereinhalb Stunden verabreichen. Je früher das passiert, desto wirksamer ist die Behandlung“, erklärt Professor Dr. med. Matthias Endres, Dritter Vorsitzender der DSG. Durch ein zu spätes Eintreffen in der Klinik können viele Patienten nicht behandelt werden. Wichtig ist daher, dass jeder die Warnsignale eines Schlaganfalles wie eine Halbseitenlähmung und plötzliche Seh- oder Sprachstörungen erkennt. Und weiß, wie darauf zu reagieren ist: „Ein Schlaganfall ist immer ein Notfall. Es muss umgehend der Rettungsdienst mit der Nummer 112 gerufen werden“, betont Endres, der die Klinik für Neurologie und das Centrum für Schlaganfall¬forschung an der Charité – Universitätsmedizin Berlin leitet.

Ziel der Ärzte ist es zudem, die Zeit bis zum Behandlungsbeginn weiter zu verkürzen. Im Rahmen eines Forschungsansatzes untersuchen sie deshalb, inwieweit eine bereits im Rettungswagen durchgeführte Lyse sinnvoll ist. Voraussetzung hierfür ist, dass alle notwendigen Untersuchungen auch im Rettungswagen erfolgen können. So muss zum Beispiel ein Computertomograph (CT) vorhanden sein, der den Ausschluss einer Hirnblutung ermöglicht. Denn in einem solchen Fall darf eine Lyse nicht durchgeführt werden. Auch ein Minilabor für Blutuntersuchungen ist erforderlich. „Eine weitere Voraussetzung ist, dass ein Neurologe als Notarzt vor Ort ist. Außerdem muss die Befundung der CT-Bilder durch einen Radiologen mittels Telemedizin sichergestellt sein“, erklärt Endres.

Derzeit laufen in Deutschland zwei Projekte, die Möglichkeiten und Grenzen einer Lyse im Rettungswagen untersuchen: in Homburg/Saar und in Berlin. Es soll zunächst vor allem abgeklärt werden, ob sich auf diese Weise tatsächlich die Behandlungszeiten verkürzen lassen. „Die Hoffnung ist, dass wir insgesamt etwa 30 Minuten einsparen können, in denen sonst millionenfach Nervenzellen absterben“, erklärt Endres, der den Ansatz auch im Rahmen einer Pressekonferenz der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft am 24. Mai 2011 in Hamburg erörtern wird. Die Pressekonferenz findet im Vorfeld der European Stroke Conference (ESC) statt.
 

19.05.2011

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