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News • FAQ
Fragen und Antworten zur COVID-19-Impfung
Diese FAQ des Bundesministeriums für Gesundheit hilft bei der Beantwortung von Patientenfragen zu COVID-19-Impfstoffen.
Müssen sich alle impfen lassen?
Nein. Die Impfung gegen das Coronavirus ist freiwillig.
Wer wird zuerst geimpft?
Die Bundesländer laden diejenigen ein, die an der Reihe sind. Sie schalten telefonische Hotlines, die 116117 wird als Zugangsnummer für die Terminvergabe genutzt. Zudem können Möglichkeiten der digitalen Terminvereinbarung vorgesehen werden. Für die Organisation und den Betrieb der Impfzentren sowie die Terminvergabe sind die Bundesländer zuständig.
Die Reihenfolge der Impfungen ist in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) aufbaut. Diese Rechtsverordnung ist am 15. Dezember 2020 in Kraft treten.
Eine Priorisierung ist notwendig, weil zunächst nicht ausreichend Impfstoff zu Verfügung steht, um alle Menschen zu impfen, die das wünschen.
Nach der Impf-Verordnung werden zuerst die über 80-Jährigen sowie die Bewohner von Pflegeheimen geimpft. Auch das Personal dieser Häuser Beschäftigte im Gesundheitswesen, die einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, gehören zu der ersten Gruppe.
Diese Reihenfolge wird auch bei den zweiten Impfungen beibehalten.
Die Priorisierung im Einzelnen:
Höchste Priorität
- Über 80-Jährige
- Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
- Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten
- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, SARS-CoV-2-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten
- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen. (v.a. Hämato-Onkologie und Transplantationsmedizin.
Hohe Priorität
- Über 70-Jährige
- Personen mit Trisomie 21, mit Demenz oder geistiger Behinderung, nach einer Organtransplantation
- Eine enge Kontaktperson von solchen pflegebedürftigen Personen, die über 70 Jahre alt sind, Trisomie 21 oder eine geistige Behinderung (bzw. Demenz) oder nach einer Organtransplantation ein hohes Infektionsrisiko haben.
- Eine Kontaktperson von Schwangeren
- Personen, die in stationären Einrichtungen für geistig behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren
- Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
- Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur
- Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind
Erhöhte Priorität
- Über 60-Jährige
- Personen mit folgenden Krankheiten: Adipositas, chron. Nierenerkrankung, chron. Lebererkrankung, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Diabetes mellitus, div. Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma, Autoimmunerkrankungen und Rheuma
- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko (Labore) und ohne Betreuung von Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten
- Personen in relevanter Position in Regierungen, Verwaltungen und den Verfassungsorganen, in Streitkräften, bei der Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und THW, Justiz
- Personen in relevanter Position in Unternehmen der kritischen Infrastruktur, im Apotheken und Pharmawirtschaft, öffentliche Versorgung und Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Transportwesen, Informationstechnik und Telekommunikation
- Erzieher und Lehrer
- Personen, mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen
Wer zahlt was?
Die Impfung in den Impfzentren wird für die Bevölkerung kostenlos sein – unabhängig vom Versicherungsstatus. Auf Grundlage des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes hat das BMG eine entsprechende Rechtsverordnung erarbeitet. Der Bund zahlt den Impfstoff. Die Kosten für den Aufbau und die Organisation der Impfzentren tragen die Länder und die gesetzliche Krankenversicherung (Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds) sowie die Private Krankenversicherung. Wenn in der zweiten Phase in den Arztpraxen geimpft werden kann, übernehmen wie üblich gesetzliche und private Krankenversicherung die ärztliche Leistung.
Wer impft? Und wo kommt das Personal her?
Die Impfaufklärung ist zwingend von Ärzten vorzunehmen. Die Impfung selbst kann auch an medizinisches Assistenzpersonal delegiert werden. Die Länder und Kommunen müssen sicherstellen, dass ausreichend Personal vorgehalten wird, um die Impfzentren zu betreiben. Dabei werden sie insbesondere von niedergelassenen Ärzten und medizinischem Personal aus Krankenhäusern vor Ort unterstützt. Aber auch Hilfsorganisationen, die Bundeswehr oder Logistikunternehmen können bei der Organisation und den Betrieb vor Ort helfen.
Welcher Nachweis muss für eine Impfung vorgelegt werden?
Als Nachweis für die Anspruchsberechtigung gelten laut Impfverordung: der Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis. Für Bewohner von Pflege- und anderen Einrichtungen legen die Einrichtungen bzw. Unternehmen eine Bescheinigung vor. Menschen mit chronischen Erkrankungen erhalten ein ärztliches Zeugnis. Kontaktpersonen benötigen eine entsprechende Bestätigung der betreuten Person.
Wie sicher sind die Impfstoffe?
Die klinischen Studien zur Verträglichkeit, Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe wurden in drei Studienphasen überprüft. Vor allem die klinischen Prüfungen der Phase 3 wurden sehr breit angelegt. Zudem wurden in vorbereitenden nichtklinischen Studien die Impfstoffe mit erhöhter Wirkstoffmenge an Tieren untersucht, um mögliche Auswirkungen auf den Körper zu untersuchen, die Schäden anzeigen könnten. Die Qualitätsanforderungen im europäischen Zulassungsverfahren sind sehr hoch. Das ist auch eine Frage der Verlässlichkeit und im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger der EU.
Auch nach Verfügbarkeit eines zugelassenen Impfstoffs, finden weiterhin Untersuchungen statt, um weitere Informationen zur Sicherheit des Impfstoffs (z.B. Auftreten seltener unerwünschter Wirkungen) nach Anwendung in größeren Bevölkerungsgruppen zu erhalten.
Wer entscheidet, wer welchen Impfstoff bekommt? Was ist, wenn der eine Impfstoff nur einen Wirkungsgrad von 90, der andere aber von 95% hat?
Für jeden COVID-19 Impfstoff, für den eine Zulassung erteilt wird, müssen Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit in klinischen Prüfungen nachgewiesen werden und ein günstiges Nutzen/Risiko –Profil durch die Zulassungsbehörde bescheinigt werden.
In der ersten Phase der Verimpfung von COVID-19 Impfstoffen in Impfzentren oder über mobile Impfteams spielt die Verfügbarkeit des Impfstoffs eine wichtige Rolle. Bei der Auswahl des Impfstoffs werden die STIKO-Empfehlungen und die Vorgaben der Zulassung berücksichtigt, z.B. hinsichtlich der zu impfenden Patientengruppen. In einer zweiten Phase der Impfung, wenn zugelassene Impfstoffe in genügender Zahl zur Verfügung stehen, erfolgt die Impfung auch in Arztpraxen.
Muss ich mich zwei Mal impfen lassen?
Der Biontec/Pfizer-Impfstoff wird in zwei Dosen innerhalb von drei Wochen verimpft, um sicherzugehen, dass ein Impfschutz gegen das Virus erreicht wird.
Muss ich nach der Impfung noch eine Maske tragen? Werde ich von Einschränkungen befreit, wenn ich geimpft bin?
Die bestehenden Empfehlungen (AHA-Regeln) und Einschränkungen zum Infektionsschutz gelten für alle weiter.
Wer überwacht die Impfreaktionen (Nebenwirkungen)?
Auch bei breiter Anwendung wird die Wirksamkeit, Sicherheit und auch die Schutzdauer der COVID- Impfstoffe fortlaufend vom pharmazeutischen Unternehmer selbst sowie durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und die zuständigen Gremien bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) überprüft und bewertet. Bei Hinweisen auf mögliche Nebenwirkungen kann damit sehr schnell reagiert werden. Nebenwirkungen können beim PEI gemeldet werden über eine Webseite: www.nebenwirkungen.bund.de.
Das PEI führt die Beobachtungsstudie zur Verträglichkeit der COVID-19-Impfstoffe mit Hilfe einer Smartphone-App - SafeVac App 2.0 - durch. Die SafeVac 2.0-App-Befragung ermöglicht es, unerwünschte Impfreaktionen zu ermitteln. Mit dieser App erhält das PEI nicht nur Informationen zu Verdachtsfällen von Nebenwirkungen, sondern auch zum Anteil der Personen, die die Impfung gut vertragen.
Wie läuft das Terminmanagement?
Die Impfberechtigten werden von den Bundesländern informiert. Damit es nicht zu langen Warteschlangen vor Impfzentren kommt, wird es ein Terminmanagement geben. Das BMG hat gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf Basis des bestehenden Systems der Terminvergabe der Terminservicestellen mit der bundeseinheitlichen Telefonnummer 116117 ein standardisiertes Modul erarbeitet. Fast alle Bundesländer werden die 116117 als Zugangsnummer für die Terminvergabe nutzen. Zudem sind Möglichkeiten der digitalen Terminvereinbarung vorgesehen.
Bekommt Deutschland genügend Impfstoff?
Von dem bereits zugelassenen Impfstoff von BioNTech/Pfizer erhält Deutschland über 64 Millionen Dosen über die EU. Außerdem gibt es eine gesicherte Option auf weitere 30 Millionen Dosen national. Von Moderna erhält Deutschland allein über die EU 50 Millionen Dosen, zusätzlich wird hier über weitere Dosen verhandelt. Allein von BioNTech/Pfizer und Moderna kann Deutschland also dieses Jahr mindestens 140 Millionen Impfstoffdosen erhalten.
Wie viel Impfstoff bekommt Deutschland von welchem Hersteller nach jetzigem Stand im Falle einer Zulassung?
BioNTech/Pfizer: mindestens 64 Millionen Dosen über die EU sowie eine gesicherte Option auf weitere 30 Millionen Dosen national
Moderna: 50,5 Millionen Dosen über die EU
CureVac: mindestens 53 Millionen Dosen über die EU sowie eine Option auf 20 Millionen Dosen national
AstraZeneca: 56,2 Millionen Dosen über die EU
Johnson&Johnson: 37,25 Millionen Dosen über die EU
Warum ist der Impfstoff zu Anfang knapp?
Es war immer klar, dass mit Erteilung einer Zulassung noch nicht sofort genügend Impfstoff für alle vorhanden sein kann. Der Impfstoff ist überall auf der Welt zu Anfang knapp. Grund dafür sind die hohe Nachfrage und die begrenzten Produktionskapazitäten, nicht die Gesamtbestellmenge. Darum war und ist es nötig, zu Beginn zu priorisieren und zunächst vor allem die vulnerablen Gruppen wie zum Beispiel Bewohner von Pflegeheimen vorrangig zu impfen. Die Impfungen dort haben am 27.12.2020 begonnen. Gemeinsam mit BioNTech/Pfizer bemühen wir uns darum, die Produktionskapazitäten deutlich auszuweiten. Ein zusätzliches Werk in Marburg soll nach den derzeitigen Planungen bereits im Februar mit der Produktion beginnen.
Wie viele Menschen wurden bereits geimpft?
Aktuelle Zahlen zu durchgeführten Impfungen veröffentlicht das RKI jeden Tag.
Warum werden die vorhandenen Impfstoffdosen nicht schneller verimpft?
Aufgrund der zu Beginn knappen Verfügbarkeit von Impfstoffen werden zunächst vor allem Pflegeheimbewohner mit mobilen Teams geimpft. Die Organisation dieser Impfungen ist aufwendiger und zeitintensiver als bei Impfungen in Impfzentren. Nach und nach nehmen die Länder nun auch die Impfzentren in Betrieb und die Zahl der täglich verabreichten Impfungen wird Zug um Zug zunehmen. Während der Bund den Impfstoff liefert, kümmern sich die Länder um die Organisation vor Ort.
Hier finden Sie ein umfangreiches Informationsangebot rund um das Coronavirus, erhalten Antworten auf die wichtigsten Fragen und weiterführende Links:
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
29.01.2021