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Endoprothesenregister erspart Tausenden eine Wechsel-OP

Pro Jahr bliebe schätzungsweise 10 000 Menschen mit künstlichem Knie- oder Hüftgelenk eine Wechsel-Operation erspart, wenn es in Deutschland ein verpflichtendes Endoprothesenregister gäbe. Auch die Krankenkassen würden etwa 100 Millionen Euro einsparen, wie aus einer aktuellen Studie hervorgeht. Die Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik e. V. (AE) setzt sich bereits seit Langem für die verpflichtende Teilnahme aller betroffenen Krankenhäuser am Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) ein, um die hohe Versorgungsqualität in Deutschland zu erhalten und noch weiter zu verbessern.

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Professor Dr. Karl-Dieter Heller, Generalsekretär der AE.

„Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, welchen immensen Einfluss solche Register auf die Qualität der Versorgung haben“, sagt Professor Dr. Carsten Perka, Präsident der AE und Leiter des Centrums für Muskulosketale Chirurgie der Charité-Universitätsmedizin in Berlin. In Schweden beispielsweise gibt es ein Endoprothesenregister bereits seit Ende der 1970er Jahre, in England seit dem Jahr 2002. Mit derzeit knapp zwei Millionen Operationen stellt Letzteres das bislang größte Register dieser Art dar. Die Rate der Wechsel-Operationen in England und Wales konnte von 13 auf 10 Prozent gesenkt werden.

In Deutschland werden pro Jahr rund 400 000 künstliche Hüft- und Kniegelenke eingesetzt. Die sogenannte kumulierte Revisionsrate liegt – wie in England – bei 13 Prozent. Gelänge es, sie mithilfe eines Endoprothesenregisters auf zehn Prozent zu senken, entspräche dies pro Jahr rund 10 000 Wechsel-OPs weniger. Da die Kosten für einen solchen Eingriff bei rund 10 000 Euro liegen, sparten die Krankenkassen 100 Millionen Euro, so zeigt die Studie Einfluss von Endoprothesenregistern auf die Versorgungsrealität. „Dabei sind die Kosten, die durch Arbeitsunfähigkeit entstehen, und die für Anschlussbehandlungen wie eine Reha noch nicht mit eingerechnet“, betont Professor Perka. Ungleich höher sei zudem der Gewinn für die Patienten, denen eine Wechsel-Operation erspart bliebe.

Die Auswertungen durch das Register führten zu einer Hinwendung zur Prothese, die sich im Register als besonders langlebig bewährt hat. Daraus resultieren geringere Versagensraten.

Professor Dr. Karl-Dieter Heller

Bislang beteiligt sich nur etwa die Hälfte der infrage kommenden Kliniken am EPRD; die Teilnahme ist freiwillig. In einem solchen Register werden zum einen Daten der Patienten wie Alter, Begleiterkrankungen, Voroperationen und operierende Klinik erhoben. Zum anderen werden Informationen zu den eingesetzten Prothesen sowie zur Implantationstechnik eingespeist. Die Kliniken erhalten ein jährliches Feedback, erfahren also auch, wie viele ihrer früheren Patienten sich einer Wechsel-Operation unterziehen mussten und ob die Rate in anderen Krankenhäusern, die womöglich andere Implantate oder Techniken verwenden, besser beziehungsweise schlechter ist.

„In Schweden wurden vor Einführung des Registers 140 verschiedene Implantate bei Hüft-OPs benutzt“, berichtet Professor Dr. Karl-Dieter Heller, Generalsekretär der AE. „Heute greifen die meisten Ärzte zu einem von nur fünf Modellen. Viele Orthopäden verzichten offenbar nun auf Produkte, die ein größeres Risiko für eine vorzeitige Wechsel-Operation bergen. Die Auswertungen durch das Register führten zu einer Hinwendung zur Prothese, die sich im Register als besonders langlebig bewährt hat. Daraus resultieren geringere Versagensraten“, so Heller. Das Endoprothesenregister erlaube zudem Rückschlüsse auf Produkte, die sich in der Praxis nicht bewähren, und es liefert der Medizintechnik-Industrie wertvolle Informationen, die zur Verbesserung der Implantate beitragen. „Die AE plädiert eindringlich für ein verpflichtendes Endoprothesenregister – im Sinne einer optimalen Patientenversorgung“, so der Generalsekretär.


Literatur:
Liebs, T.R., Hassenpflug, J.: Einfluss von Endoprothesenregistern auf die Versorgungsrealität, Gesundh ökon Qual manag 2016; 21: 91–95, Georg Thieme Verlag KG Stuttgart, http://dx.doi.org/10.1055/s-0042-104259


Quelle: Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik

29.06.2016

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