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News • Informationsmanagement
Digitales Impfbuch: Erste Praxen übertragen Impfdaten automatisch
Am 31. März 2021 wurden erstmals Impfdaten einer Patientin strukturiert und elektronisch aus dem Arztinformationssystem heraus an eine gesetzliche Krankenkasse – nämlich die AOK Plus Sachsen/Thüringen – übertragen. Das klingt angesichts der Datenmengen, die täglich elektronisch von A nach B geschickt werden, eher trivial. Ist es aber nicht.
Immerhin handelt es sich um hochsensible medizinische Informationen, die bisher ausschließlich auf Papier, nämlich im Impfbuch, dokumentiert werden. Dass diese Dokumentation nun elektronisch und damit zeit- und ortsunabhängig über die App der Krankenkasse und perspektivisch über die elektronische Patientenakte (ePA) aufgerufen werden kann, hat enorm positive Auswirkungen auf das Gesundheitssystem – vor allem in Pandemiezeiten.
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Corona-Impfstrategie: NRW plant mindestens 53 Impfzentren
Mit Blick auf die perspektivische Bereitstellung eines Impfstoffs oder mehrerer Impfstoffe gegen das SARS-CoV-2 Virus plant das Land Nordrhein-Westfalen die Errichtung von mindestens 53 Impfzentren. In jedem Kreis beziehungsweise jeder kreisfreien Stadt soll zumindest ein Impfzentrum für die Bürger entstehen.
Es ist ein Szenario, das sich dieser Tage viele Menschen wünschen: Ein Klick und ein Blick aufs Smartphone genügen und schon stehen die Türen der Boutique, des Schwimmbads oder des Biergartens offen. Zumindest in Sachsen und Thüringen könnte ein solches Vorgehen für Personen, die gegen SARS-CoV-2 geimpft wurden, theoretisch Realität sein. Denn als erste Krankenkasse kooperiert die AOK Plus Sachsen/Thüringen mit der CGM bei der elektronischen Übertragung von Impfdaten über KIM (Kommunikation im Medizinwesen), dem sicheren Kommunikationsweg, der von der Telematikinfrastruktur (TI) unterstützt wird. Damit stehen Informationen über aktuelle Impfungen in der Patienten-App der Krankenkasse zur Verfügung. Das Mitführen eines Impfbuchs ist dann nicht mehr notwendig.
Technisch gesehen gibt es bei der Dokumentation und der Übertragung der elektronischen Impfdaten viele Sicherheitsaspekte zu beachten. Zum Beispiel muss die Datenerfassung einer bestimmten Struktur folgen und das Impfen muss als sogenanntes Medizinisches Informationsobjekt (MIO) innerhalb der Telematikinfrastruktur angelegt sein. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass die Informationen perspektivisch für die Übertragung in die ePA geeignet sind. Aktuell werden diese Voraussetzungen ausschließlich von den Arztinformationssystemen der CGM erfüllt.
Eine weitere Voraussetzung für die TI-konforme, automatische Befüllung des elektronischen Impfbuchs ist die Verwendung von KIM, dem Kommunikationsstandard der Telematikinfrastruktur. KIM ermöglicht einen sicheren und einfachen Versand medizinsicher Informationen. Anbieter von KIM müssen in einem Zulassungsverfahren nachweisen, dass sie nicht nur die technischen Anforderungen erfüllen, sondern auch alle Kriterien rund um Sicherheit und Datenschutz. Die CGM hat diesen Zertifizierungsprozess durchlaufen und bietet KIM E-Mail-Adress-Pakete.
Theoretisch können alle Praxen, die ein Arztinformationssystem von CGM nutzen, sofort die neue Funktion einführen – vorausgesetzt, die Krankenkasse des jeweiligen Patienten beteiligt sich. In diesem Fall öffnet sich eine eigene Eingabemaske in der Arztsoftware, über die alle relevanten Informationen eingegeben werden – einschließlich der Einwilligung der Patienten, die Voraussetzung für den elektronischen Versand ist. Bei Mitgliedern der AOK Plus Sachsen/Thüringen weist das Arztinformationssystem übrigens automatisch auf die Möglichkeit des eImpfens hin.
Quelle: CGM Deutschland
30.04.2021