Das Bundesversicherungsamt ist ein zahnloser Tiger
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News • Heilmittelversorgung

"Das Bundesversicherungsamt ist ein zahnloser Tiger"

Industrieverband SPECTARIS fordert rechtliche Stärkung der Aufsichtsbehörde über die Krankenkassen

Mit Blick auf die derzeitigen aufsichtsrechtlichen Verfahren in der Hilfsmittelversorgung fordert der Industrieverband SPECTARIS eine rechtliche Stärkung des Bundesversicherungsamts (BVA) durch den Gesetzgeber. „Wenn das BVA keine Anordnungen erlassen darf, die für eine sofortige Behebung von Rechtsverletzungen geeignet und erforderlich sind, bleibt die Aufsichtsbehörde über die Krankenkassen weiterhin ein zahnloser Tiger“, kommentiert Marcus Kuhlmann, Leiter des SPECTARIS-Fachverbandes Medizintechnik, die derzeitige Lage. 

Seit über einem Jahr ist das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) bereits in Kraft. Doch das erklärte Ziel des Gesetzgebers, die Qualität der Versorgung mit Hilfsmitteln zu verbessern, indem im Rahmen von Ausschreibungen durch die Krankenkassen stärker auf die Qualität und nicht ausschließlich auf den Preis der Versorgung gesetzt wird, ist nicht erreicht worden. Die Praxis zeigt vielmehr, dass einige Krankenkassen die Grenzen des Gesetzes ignorieren und sogar im Widerspruch zur Intention des Gesetzgebers auslegen. So wurden Ausschreibungen vorgelegt, bei denen nach wie vor zu deutlich mehr als 50 Prozent der Preis als Zuschlagskriterium herangezogen wird. Weiterhin setzen Krankenkassen Ausschreibungen für dienstleistungsintensive Versorgungsbereiche oder für individuell angefertigte Hilfsmittel an, wo eine Ausschreibung gemäß Gesetz nicht zweckmäßig ist. Hinzu kommen Ausschreibungen nach dem sogenannten Open-House-Verfahren, bei denen die Vertragsinhalte einseitig durch die Krankenkasse – inklusive der Preise – vorgegeben und individuelle Vertragsverhandlungen nicht zugelassen werden.

Es kommt einem geradeso vor, als würden einzelne Krankenkassen auf diese Macht des Faktischen spekulieren

Marcus Kuhlmann

In sämtlichen aktuellen Fällen wurde das Bundesversicherungsamt eingeschaltet, das im Rahmen seiner aufsichtsrechtlichen Prüfung Verstöße gegen das HHVG bzw. explizit die Rechtswidrigkeit (Open-House-Verträge) festgestellt hat und sich damit in aufsichtsrechtlichen Verfahren mit den betroffenen Krankenkassen befindet. „Es ist ja erfreulich, dass das BVA unsere Kritik an derartigen Vergabeverfahren teilt und die notwendigen aufsichtsrechtlichen Verfahren eingeleitet hat. Umso enttäuschender ist aber die geringe Macht des BVA, die eingeleiteten notwendigen Maßnahmen zum Wohle der betroffenen Patienten auch durchzusetzen“, so Kuhlmann. Im Verband sind unter anderem die nichtärztlichen Leistungserbringer aus der respiratorischen Heimtherapie organisiert, die von mindestens drei derzeit beim BVA anhängigen Prüfverfahren direkt betroffen sind.

Dem BVA stehen nicht ausreichend Rechtsmittel zur Verfügung, um solche als rechtswidrig eingestufte Ausschreibungen nachhaltig zu unterbinden. Obwohl solche Ausschreibungen oft auch zum Nachteil der Patienten sind, werden sich die aufsichtsrechtlichen Verfahren regelmäßig über viele Jahre hinziehen, sodass nicht davon auszugehen ist, dass derartige Ausschreibungen noch gekippt werden. „Es kommt einem geradeso vor, als würden einzelne Krankenkassen auf diese Macht des Faktischen spekulieren“, erklärt Kuhlmann. „Wir fordern daher eine Stärkung des BVA; insbesondere um die Patienten zu schützen, sollten Widersprüche der Krankenkassen und der anschließend bestrittene Rechtsweg gegen Weisungen des BVA keine aufschiebende Wirkung haben.“

Das Fünfte Sozialgesetzbuch sieht eine ähnliche Regelung im § 71 Absatz 6 bereits vor. „Wir wissen, dass dies ein dickes Brett ist, das aber dringend gebohrt werden muss, damit die Aufsichtsbehörden ihrer wichtigen Aufgabe auch effektiv nachkommen können“, so Kuhlmann abschließend.


Quelle: SPECTARIS

14.05.2018

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