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News • TÜV-Analyse
Strahlenschutz: Weiterhin viele Mängel bei Röntgengeräten
Im Jahr 2024 haben die TÜV-Sachverständigen bundesweit rund 15.600 Röntgengeräte geprüft. Das entspricht einem Anstieg von 4% im Vergleich zum Vorjahr (2023: rund 15.000 Geräte).
Gleichzeitig ist die Mängelquote im diesjährigen Röntgenreport von 16% auf 12% gesunken. Dennoch bleibt die Zahl der beanstandeten Geräte hoch: An 1.893 Röntgengeräten wurden Mängel festgestellt, insgesamt dokumentierten die Experten 2.849 einzelne Mängel. „Trotz der positiven Entwicklung weist jedes achte Röntgengerät sicherheitsrelevante Mängel auf. Das ist ein klares Zeichen, dass wir bei regelmäßigen Prüfungen und hohen Qualitätsstandards nicht nachlassen dürfen“, sagt Dr. Alexander Schröer, Strahlenschutzexperte des TÜV-Verbands. „Röntgenstrahlung ist niemals harmlos. Daher müssen Geräte nicht nur technisch einwandfrei funktionieren, sondern auch korrekt betrieben werden, um die Strahlenbelastung für Patienten und medizinisches Personal zu minimieren.“
Fehlerhafte Bildwiedergabesysteme gefährden die Diagnosesicherheit und können zu Fehldiagnosen oder unnötiger Strahlenbelastung führen
Alexander Schröer
Besorgniserregend ist, dass fast jeder fünfte Mangel (19%) in die Kategorie der „schwerwiegenden Mängel“ fällt. Geräte mit einem schwerwiegenden Mangel dürfen erst nach der Mängelbeseitigung und einer erneuten Prüfung wieder in Betrieb genommen werden. Mehr als die Hälfte der gefundenen Mängel (56%) sind als „erheblich“ klassifiziert und 25% als „geringfügig“. Gut jede zweite (54%) der im Jahr 2024 geprüften Röntgeneinrichtungen ist der Zahnmedizin zuzuordnen. Die Einsatzbereiche Humanmedizin und Technik sind mit jeweils 19% vertreten, 8% entfallen auf die Veterinärmedizin.
Im Bereich der Humanmedizin wurden im Jahr 2024 insgesamt 2.939 Röntgengeräte geprüft. Davon waren 394 Geräte mängelbehaftet, was einer Mängelquote von 13% entspricht (2023: 14%). Die Sachverständigen dokumentierten 698 einzelne Mängel, durchschnittlich 1,77 Mängel pro beanstandetem Gerät. 19% der festgestellten Mängel sind „schwerwiegend“, 72% „erheblich“ und 9% „geringfügig“. Die meisten schwerwiegenden Mängel betreffen Bildwiedergabesysteme. „Fehlerhafte Bildwiedergabesysteme gefährden die Diagnosesicherheit und können zu Fehldiagnosen oder unnötiger Strahlenbelastung führen“, sagt Schröer. „Eine hohe Qualität dieser Systeme ist entscheidend, um Krankheiten frühzeitig und zuverlässig zu erkennen.“ Bildwiedergabesysteme unterliegen seit 2024 neuen Anforderungen der Qualitätssicherungsrichtlinie mit regelmäßigen Prüfungen für Monitore und Bildwiedergabesysteme.
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News • Strahlenschutz
TÜV-Analyse: Mängel in mehr als jedem fünften Röntgengerät
Ein neuer TÜV-Report berichtet über Mängel an rund jedem fünften Röntgengerät in der Humanmedizin. Zu den Schwachpunkten zählen Bildgebungs-Artefakte und die Schutzausrüstung für Patienten.
Das Mammographie-Screening-Programm (MSP) in Deutschland feiert in diesem Jahr sein 20-jähriges Bestehen. Im Fokus des Röntgenreports 2025 stehen daher Mammographie-Geräte. In einer Sonderauswertung der Mammographiegeräte zeigt sich, dass die Qualitätskontrollen funktionieren. Von 109 geprüften Mammographiegeräten wiesen nur 11 Mängel auf, was einer Mängelquote von 10% entspricht. Dabei handelte es sich fast ausschließlich um formale Fehler, die vor der Inbetriebnahme festgestellt wurden. Bei wiederkehrenden Prüfungen wurden nur drei Beanstandungen gemeldet. Das beweist: strenge Qualitätsanforderungen und regelmäßigen Kontrollen stellen höchste Standards sicher und gewährleisten die Sicherheit von Patienten und Personal.
Der Röntgenreport 2025 zeigt die Bedeutung wiederkehrender und unabhängiger Prüfungen für den sicheren Betrieb von Röntgeneinrichtungen. Die Vermeidung von Mängeln an Röntgengeräten hängt darüber hinaus maßgeblich von einer gezielten Aus- und Weiterbildung aller beteiligten Akteure ab. Schröer: „Fachkundekurse für Aufsichtsbehörden, verstärkte Qualitätskontrollen der Sachverständigenprüfungen sowie praxisorientierte Schulungen für Betreiber und Servicefirmen sind entscheidend, um die Sicherheit von Röntgengeräten dauerhaft zu gewährleisten.“
Quelle: TÜV-Verband
17.04.2025