Als „Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner“ und „Nuklearmedizinische...
Als „Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner“ und „Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen“ werden die wechselseitigen Zusatzweiterbildungen nun offiziell bezeichnet.

Quelle: Shutterstock/sfam_photo

Artikel • Verkürzte Ausbildungszeit

Neue Zusatzweiterbildung für die Hybridbildgebung

Die Hybridbildgebung ist sowohl Teil der Nuklearmedizin als auch der Radiologie und bewegt sich damit an der Grenze zwischen beiden Fachgebieten. Das führt oftmals zu Problemen, denn möchte ein Mediziner das Verfahren allein durchführen, muss er sowohl den Facharzt für Radiologie als auch den für Nuklearmedizin haben. Noch ist das so, denn dank einer neuen Zusatzweiterbildung können diese Spezialisten bald erstmals in deutlich kürzerer Zeit die notwendigen Qualifikationen erlangen, um Hybridbilder auch alleine zu befunden.

Bisher wird ein gemeinsamer Befund erstellt, indem sich beide Fachärzte gemeinsam die Untersuchungsergebnisse anschauen, und dann ebenfalls gemeinsam einen Befund erstellen. In größeren Kliniken mit ausreichend Personal funktioniert dieses Verfahren sehr gut und ermöglicht einen hohen Qualitätsstandard. Doch vor dem Hintergrund begrenzter Personalressourcen steigt die Brisanz, künftig nur noch einen Facharzt für die Befundung bereitzustellen. Dafür benötigt er jedoch bisher den Doppelfacharzt in Radiologie und Nuklearmedizin. „Ein Schritt, den viele Ärzte scheuen, weil der Doppelfacharzt mindestens neun Jahre Ausbildungszeit bedeutet“, weiß Prof. Dr. Gerald Antoch, Direktor des Instituts für Diagnostische und Interventionelle Radiologie am Universitätsklinikum Düsseldorf. „Doch bislang ist es in Deutschland die einzige Möglichkeit, hybride Bildgebung alleine zu befunden.“

Großer gemeinsamer Konsens

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Prof. Dr. Gerald Antoch ist Präsident der Deutschen Röntgengesellschaft 2019-2021.

Mit der neuen Zusatzweiterbildung soll sich das ändern. Die Deutsche Röntgengesellschaft, die Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin, der Berufsverband der Radiologen und der Berufsverband der Nuklearmediziner haben einen gemeinsam abgestimmten Vorschlag für die neue Musterweiterbildungsordnung (MWBO) erarbeitet, der auf dem Ärztetag 2018 als Teil der neuen MWBO verabschiedet wurde. „Aktuell wird die MWBO in landesspezifische Weiterbildungsordnungen der einzelnen Landesärztekammern überführt und voraussichtlich in den meisten Landesärztekammern noch in diesem Jahr verabschiedet, so dass sie Anfang 2020 in Kraft treten kann“, erläutert Antoch. „Hier wurde tatsächlich ein großer gemeinsamer Konsens erreicht!“

Als „Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner“ und „Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen“ werden die wechselseitigen Zusatzweiterbildungen nun offiziell bezeichnet. Der Vorteil liegt auf der Hand: Im Vergleich zum Doppelfacharzt mit zusätzlich mindestens vier Jahren nach dem Erstfacharzt dauert die Zusatzweiterbildung mit zwei Jahren nur halb so lange. Allerdings sind in beiden Zusatzweiterbildungen auch Teilgebiete des jeweiligen Hauptfaches ausgeschlossen. So dürfen Radiologen nach absolvierter Zusatzweiterbildung keine Schilddrüsendiagnostik und keine Therapien durchführen, und für Nuklearmediziner sind die Bereiche Notfalldiagnostik, Traumatologie, Brustbildgebung, Angiographie und Intervention ausgeschlossen.

Zur neuen Ausbildungsstruktur gehört der Nachweis über eine festgelegte Anzahl an Untersuchungen, die erreicht werden muss. Außerdem ist der Erwerb der zusätzlichen Fachkunde im Strahlenschutzrecht Pflicht, um auch die rechtfertigende Indikation für beide Teile der hybriden Untersuchung stellen zu können. Antoch hofft, dass sich mit der neuen Weiterbildungsordnung viele Kollegen, denen der Doppelfacharzt bisher zu langwierig war, diesem Weg nun öffnen werden. Auch wenn die Hybridbildgebung in der Radiologie ein nicht ganz so zentrales Thema wie in der Nuklearmedizin ist, so ist sie dennoch für beide ein zunehmend wichtiges Verfahren, insbesondere in der Onkologie.

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Über den nationalen Rand geschaut: anderer Ansatz in den Niederlanden

Dass Weiterbildung grundsätzlich noch schneller gehen kann, um die Befähigung für die alleinige Befundung bei der Hybridbildgebung zu erhalten, demonstrieren die niederländischen Nachbarn. Hier durchlaufen Radiologen zunächst alle eine Grundausbildung, „common trunk“ genannt. Nach zweieinhalb Jahren allgemeiner Radiologie beginnt dann eine genauso lange Differenzierungsphase, in der man sich auf eine von acht Sub-Spezialitäten festlegt, darunter ist auch die Nuklearmedizin. In diesem Fall ist die spezialisierte Weiterbildung schon nach fünf Jahren abgeschlossen. Dazu Antoch: „Wir haben diesen durchaus interessanten Ansatz ausgiebig diskutiert, letztendlich aber eine andere Lösung gewählt, die für unsere deutschen Verhältnisse besser umsetzbar war und die Sichtbarkeit beider Disziplinen als eigenständige Fächer erhält.“  

Profil:
Prof. Dr. Gerald Antoch ist Direktor des Instituts für Diagnostische und Interventionelle Radiologie am Universitätsklinikum Düsseldorf und Präsident der Deutschen Röntgengesellschaft 2019 - 2021. Zu seinen fachlichen Schwerpunkten gehören die Hybridbildgebung sowie die interventionelle Tumortherapie.

Veranstaltungshinweis:
Mittwoch, 29.05.2019, 14:30-14:55 Uhr
Raum Albers - Schönberg
Refresherkurs: Update PET-CT und PET-MRT in der onkologischen Diagnostik
Weiterbildung in der hybriden Bildgebung
Professor Gerald Antoch (Düsseldorf)

29.05.2019

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