Krankenhauszukunftsgesetz – digitales Update für Krankenhäuser

Quelle: hih – health innovation hub

Artikel • Digitalisierung im Klinikum

Krankenhauszukunftsgesetz – digitales Update für Krankenhäuser

Das Interesse an digitalen Möglichkeiten in Diagnose und Therapie wächst stetig an. Ein Prozess, den die Corona-Pandemie nochmals deutlich beschleunigt hat. Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) plant die Bundesregierung digitale Lösungen mittel- und langfristig im Klinikbereich zu etablieren. „Pandemie und KHZG sind Treiber der Digitalisierung in deutschen Krankenhäusern“, sagte Ecky Oesterhoff, Director Hospital Care des hih – health innovation hub des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), auf der MedtecLive 2021.

Report: Sascha Keutel

Hintergrund KHZG

In der Vergangenheit konzentrierte sich das BMG bei der Digitalisierung und den damit einhergehenden Kosten der Modernisierung von Krankenhäusern meist auf den ambulanten Bereich. Mit dem KHZG rücken nun der intersektorale Informationsaustausch und die Binnendigitalisierung der Krankenhäuser in den Fokus.

Mit dem KHZG stellt der Bund 3 Milliarden Euro bereit, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkonzepte, Digitalisierung und IT-Sicherheit investieren können. Das Gesetz verpflichtet zudem die Bundesländer, weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufzubringen.

Das ist ein besonderer Schritt, da die Krankenhausfinanzierung eigentlich Länderkompetenz ist. „Das hat in den letzten Jahrzehnten speziell in dem Bereich IT und Digitalisierung insgesamt weniger gut funktioniert“, bemängelte Oesterhoff. Daher habe der Bundesgesetzgeber die Initiative übernommen. „Das hat es so in den letzten Dekaden nicht gegeben. Und ich wage die Vorausschau, dass dies in den kommenden zehn Jahren nicht wieder geschehen wird. Es ist also eine einmalige Chance.“

Krankenhauszukunftsgesetz – digitales Update für Krankenhäuser

Quelle: hih – health innovation hub

Fördertatbestände

Das KHZG fördert digitale Dienste und Lösungen, die die Behandlungssicherheit erhöhen und zum Informationsaustausch beitragen. Dazu gehört es, dass Patientendaten standardisiert und sicher in das Krankenhaus hinein und auch wieder zurück an die zuweisenden Ärzte oder die Einrichtung, die die Anschlussbehandlung übernimmt, übertragen werden.

Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkonzepte und eine bessere digitale Infrastruktur, beispielsweise Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen.

„Es ist dem Ministerium wichtig, die ‚patient journey‘ in ihrem kompletten Verlauf abzudecken. So war es nur folgerichtig, dass wir trotz und wegen der Pandemie auch noch ein reines Krankenhausgesetz bekommen haben, das sich mit Themen der Digitalisierung des Krankenhauses befasst“, erläuterte Oesterhoff.

Reifegradmessung

Um die Wirksamkeit des Gesetzes zu messen, wird der Stand der Digitalisierung der Krankenhäuser jeweils zum 30. Juni 2021 und 2023 festgehalten. So soll evaluiert werden, inwieweit sich der digitale Reifegrad der geförderten Krankenhäuser in diesem Zeitraum durch die (Teil-)Umsetzung der Fördervorhaben verbessert hat.

Diese Evaluierung soll auch zeigen, inwieweit nicht geförderte Kliniken das Gesetz als Anlass zur Digitalisierung genutzt haben. Ein weiterer Bonus für Oesterhoff: „Dann haben wir erstmals eine Landkarte über den Digitalisierungsgrad deutscher Krankenhäuser.“

Krankenhauszukunftsgesetz – digitales Update für Krankenhäuser

Quelle: hih – health innovation hub

Administrative und rechtliche Hürden

Der Experte ist sich allerdings der Herausforderungen für die Krankenhäuser bewusst. Diese müssen ihre Förderanträge jetzt stellen, damit es zu einem ihnen unbekannten Zeitpunkt zur Auszahlung kommt – auch ist die Förderhöhe nur schwer abzuschätzen. Insbesondere für Krankenhausketten kann dies zu Problemen führen, da Antragsfristen und Zeitpunkt der Zuwendungsbescheide je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen können. „Die Abwicklung ist ein föderaler Prozess und der wird in den Bundesländern sehr unterschiedlich gelebt“, so Oesterhoff.

Die nahende Deadline für die Antragstellung Ende 2021 lässt allen Beteiligten nur wenig Zeit zur Umsetzung. Die Bundesregierung zwingt die Krankenhäuser praktisch zur Modernisierung; sollten sich die Häuser mit den digitalen Kernthemen des Gesetzes bis 2025 nicht beschäftigt haben, drohen Vertragsstrafen in Höhe von bis zu zwei Prozent Erlösverlust. Doch welche Strafzahlungen, wann und in welcher Höhe greifen werden, ist teilweise noch unklar – und sorgt daher für Unsicherheit. „Das müssen wir kommunikativ unbedingt ausräumen“, gab Oesterhoff selbstkritisch zu.

Der operative Aufwand, der insbesondere mit Blick auf die Pandemie zusätzlichen Stress bereitet, setzt viele Krankenhäuser unter extremen Druck. Besonders für Kliniken der Grund- und Regelversorgung, deren Ressourcenlage in der IT ohnehin meist angespannt ist, kann die Lage problematisch sein. Daher suchen sich viele Häuser Unterstützung von externen Beratern, die dabei helfen sollen, Digitalisierungsprojekte umzusetzen. Doch Vorsicht: Neben den vielen etablierten Anbietern wachse die Zahl von branchenfremden Beratern, die möglicherweise nicht die notwendige Expertise hätten, warnte Oesterhoff.

Was kommt, was bleibt, was geht

„Das KHZG ist ein mächtiger Impuls, der Krankenhäusern allerdings auch Druck macht“, sagte Oesterhoff. „Es lässt die IT nicht nur als Kostenfaktor erscheinen, sondern auch als Prozesstreiber im Krankenhaus.“ Und das über die Laufzeit des Gesetzes hinaus. „Nur digitalisierte Krankenhäuser werden bleiben“, prophezeite der Experte.

Doch werden die Patienten tatsächlich von dieser Entwicklung profitieren? „Was gut ist für das Klinikum, ist in der Regel auch gut für die Patienten. Diese Prozesse gehen Hand in Hand“, ist Oesterhoff überzeugt.


Ausführliche Informationen zum KHZG finden Sie hier:

Profil:

Ecky Oesterhoff ist „Director Hospital Care“ des health innovation hubs und beschäftigt sich seit mehr als 20 Jahren mit der Herstellung und dem Betrieb von Krankenhaussoftware. Er war zuletzt CIO des BG Kliniken Konzerns und davor Produktmanager für KIS-Linien und SAP-Produkte der HELIOS Kliniken.

20.05.2021

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