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Handlungsempfehlungen für telemedizinische Interoperabilitätsstandards

Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e. V. (DGTelemed) hat in gemeinsamer Arbeit mit der ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH ein Positionspapier erarbeitet, das Handlungsempfehlungen zur Festlegung von Interoperabilitätsstandards für alle telemedizinischen Anwendungen beinhaltet.

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Prof. Dr. Gernot Marx, FRCA, Direktor der Klinik für Operative Intensivmedizin und Intermediate Care der Uniklinik RWTH Aachen.

„Das E-Health-Gesetz sieht mit dem Interoperabilitätsverzeichnis zwar ein Verfahren zur Bestimmung von erforderlichen Interoperabilitätsfestlegungen für die Telematikinfrastruktur vor. Im Kontext telemedizinischer Anwendungen mangelt es jedoch noch an einheitlich geltenden Interoperabilitätsstandards. Es ist daher notwendig, diese gesetzlich zu regeln und für Hersteller telemedizinischer Anwendungen als verpflichtend zu formulieren“, so Prof. Dr. Gernot Marx, FRCA, Vorstandsvorsitzender der DGTelemed. Daher fokussieren die Handlungsempfehlungen des Positionspapiers unter anderem auf die Nutzung von IHE-Profilen sowie die Definition relevanter IHE-Profile und PCHA-Guidelines.

Eine intersektorale Vernetzung durch Telemedizin kann die Versorgung weiter Bevölkerungsgruppen erheblich verbessern. Vor allem chronisch Erkrankte oder medizinisch unterversorgte Regionen können nachhaltig davon profitieren. Um die Digitalisierung in der Medizin zu fördern und damit den Nutzen der Telemedizin zu erschließen, müssen jedoch kurzfristig geeignete technische und ökonomische Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dies ist jedoch noch nicht der Fall. Vor allem herstellereigene Datenformate führen deshalb aktuell zu Parallelsystemen und sehr aufwendiger Datenintegration. Beides verhindert effiziente Marktstrukturen und die Verbreitung telemedizinischer Lösungen.

„Um eine Weiterverarbeitung medizinischer Daten herstellerunabhängig zu ermöglichen, empfehlen wir, eine Regelung zu schaffen, die Hersteller verpflichtet, die verwendeten Datenformate offenzulegen. Letztlich profitieren davon alle Akteure der digitalen Gesundheitsversorgung“, betont ZTG-Geschäftsführer Rainer Beckers.

Immer mehr Patienten würden es befürworten, ihre Gesundheitsdaten auch digital mitverfolgen zu können. Daher empfiehlt das Positionspapier ein Anreizsystem. „Es wäre denkbar, einen monetären Anreiz in Form von Bonus- oder Malusregelungen zu schaffen, um die Nutzung digitaler Kommunikationsinstrumente zu fördern“, ergänzt Günter van Aalst, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der DGTelemed.

Das Positionspapier können Sie hier lesen!  

Quelle: ZTG GmbH

04.12.2018

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