Politik
Spezielle Schutz- und Hilfeangebote für weibliche Flüchtlinge
Das Land fördert spezielle Beratungs- und Hilfeprogramme für weibliche Flüchtlinge, die durch Gewalterfahrungen traumatisiert sind. „Den besonderen Hilfe- und Unterstützungsbedarf der betroffenen Flüchtlingsfrauen hat Nordrhein-Westfalen frühzeitig erkannt. Wir haben schon im April 2015 ein bundesweit bisher einmaliges Förderkonzept entsprechender Beratungs- und Therapieangebote für traumatisierte weibliche Flüchtlinge erarbeitet, für das in diesem Jahr 900.000 Euro bereit stehen“, erklärte Ministerin Barbara Steffens anlässlich des Fachtags „Wege aus der Gewalt – Beratung und Unterstützung für traumatisierte Flüchtlingsfrauen“ in Bochum.
Gefördert werden neben Schulungen für professionell und ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe Tätigen auch niedrigschwellige Beratungsangebote von traumatisierten Flüchtlingsfrauen sowie Kurz- und Akuttherapien. Außerdem können erforderliche Frauenhausaufenthalte von Flüchtlingsfrauen und ihren Kindern finanziert werden, soweit kein anderer Kostenträger zur Verfügung steht.
„Die täglichen Anfragen zu unserem Förderprogramm auch aus anderen Bundesländern zeigen, dass wir den Bedarf richtig eingeschätzt und unser Konzept passgenau ausgerichtet haben. Möglich ist die Umsetzung der Hilfe für die besonders belasteten Flüchtlingsfrauen vor allem durch das Engagement des Dachverbands der Frauenberatungsstellen und die entsprechenden Einrichtungen der Fraueninfrastruktur vor Ort“, sagte Steffens. Das Förderkonzept ist hier abrufbar.
Das „Deutsche Institut für Menschenrechte“ hat die Angebote im Rahmen des Förderprogramms in seinem „Policy Paper“ von September 2015 unter dem Titel „Effektiver Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt – in Flüchtlingsunterkünften“ als beispielhaft vorgestellt.
Ministerin Steffens wies darauf hin, dass angesichts der zunehmenden Zahl traumatisierter Flüchtlinge auch in der ambulanten und stationären Regelversorgung Anpassungen notwendig seien, besonders muttersprachliche Therapieangebote müssten ausgebaut werden. Grundsätzlich verfügt das Gesundheitssystem bundesweit nicht über die erforderliche Zahl an muttersprachlichen und zur „Therapie zu dritt“ qualifizierten ambulanten Therapeutinnen und Therapeuten. Dies ist schon vor den Flüchtlingsströmen beispielsweise im Bereich der türkisch muttersprachlichen Versorgungsbedarfe problematisch gewesen. Separate Zulassungen für Therapeutensitze aufgrund bestimmter Sprachkompetenzen wurden bisher aber immer vom Bund abgelehnt.
Quelle: Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW
21.10.2015